Betäubungsmittelgesetz – was Sie wissen und beachten müssen!
Das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) bestimmt, welche Stoffe und Zubereitungen als Betäubungsmittel gelten, es regelt den Verkehr mit ihnen und sieht Sanktionen in Form von Bußgeld, Geldstrafe und Freiheitsstrafe bei bestimmten Verstößen vor. Obwohl diese Strafnormen nur geringen Anteil am Inhalt des BTMG haben, spielt das Gesetz eine wichtige Rolle im Strafrecht. Im Übrigen hat das BTMG besondere Bedeutung im Rahmen der Verwaltung und regelt insbesondere welche Behörde jeweils für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zuständig ist. Dabei wirkt im Rahmen der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln der Zoll maßgeblich mit. Dieser Gesetzeszweck zeigt sich insbesondere an der offiziellen Bezeichnung des Betäubungsmittelgesetzes als Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Den Umgang mit zur Herstellung von Betäubungsmitteln geeigneter Ausgangsstoffe regelt im Übrigen nicht das BTMG, sondern das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG).
Einen erheblichen Beitrag zum Betäubungsmittelrecht leistet das Völkerrecht. Wesentlicher Grund dafür ist der weltweite, illegale Drogenhandel in Form organisierter Kriminalität. Dieser stellt ein länderübergreifendes Problem dar, das unter anderem Vereinte Nationen und Europäische Union zu bekämpfen versuchen.
Nicht alle Drogen sind Betäubungsmittel im Sinne des BTMG
Das BTMG regelt nicht den Umgang mit sämtlichen Drogen. So enthält es insbesondere keine Bestimmungen über ebenfalls bewusstseinsverändernde, gesundheitsschädliche und süchtig machende Drogen wie Alkohol und Tabak. Daher stellt das BTMG auch kein allgemeines Drogengesetz dar. Trotz dieser Lücken, die sich aufgrund der sozialen Akzeptanz gewisser Drogen ergeben, steht der Schutz vor den Gefahren als Rauschgift verwendeter Betäubungsmittel im Vordergrund. Andererseits sieht das BTMG Ausnahmen bei der Verwendung von Betäubungsmitteln vor, insbesondere wenn diese zu medizinischen Zwecken als Arzneimittel eingesetzt werden.
Das BTMG soll vor allem die mit dem Missbrauch von Betäubungsmitteln einhergehenden direkten Gefahren für Konsumenten als auch die indirekt mit dem Betäubungsmittelkonsum verbundene Gefährdung Dritter eindämmen. Zu dieser zählt neben der erhöhten Unfallgefahr am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr auch die Beschaffungskriminalität. Letztere erfolgt vorwiegend in Form von Delikten wie Raub oder Diebstahl - oft dabei verbunden mit dem Einbruch in ein Haus oder eine Wohnung.
Unterteilung von Betäubungsmitteln
Das BTMG unterteilt die von ihm erfassten Betäubungsmittel in:
- nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel,
- verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel
- undverkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel.
Welche Stoffe und Zubereitungen konkret darunter fallen, regeln entsprechend die Anlagen I - III des BTMG. Als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel gelten nach Anlage I unter anderem Cannabis - allerdings mit Ausnahmen -, Heroin, Mescalin, MDMA, LSD und Psilocybin. Letzteres kommt in bestimmten Pilzarten vor, die als Magic Mushrooms bekannt sind. Auch bestimmte Amphetamine wie MDMA, das umgangssprachlich als Ecstasy bzw. XTC bekannt ist, fallen in Anlage I. Dabei kann die gewöhnlich als Pille genommene Partydroge inzwischen auch andere Inhaltsstoffe enthalten. Der Handel bzw. die Abgabe und dementsprechend auch der unerlaubte Besitz eines nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittels sind laut BTMG verboten.
In die Kategorie der verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel fallen laut Anlage II des BTMG unter anderem Metamphetamine. Diese Betäubungsmittel werden im Drogenumfeld als Meth, Crystal oder Crystal Meth bezeichnet. Der Handel mit solchen Stoffen ist grundsätzlich möglich, Abgabe sowie Besitz sind ohne Erlaubnis jedoch verboten.
Anlage III beinhaltet verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Zu ihnen gehören unter anderem Kokain, Methadon, Morphium und Opium. Ihre Abgabe regelt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Die BtMVV hat insbesondere für Ärzte und Apotheker Bedeutung. Formelle Grundlage für die Abgabe von in Anlage III des BTMG fallender Betäubungsmittel ist dabei ein sogenanntes BTM-Rezept.
Betäubungsmittel im Straßenverkehr
Häufigste Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ist das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von BTM im Straßenverkehr nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Möglich ist aber auch ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. § 316 Strafgesetzbuch (StGB), der die Trunkenheit im Straßenverkehr regelt, stellt dabei sowohl das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol als auch weiterer Rauschmittel unter Strafe. Statt eines Fahrverbots samt Bußgeld und Punkten in Flensburg im Fall einer Ordnungswidrigkeit, droht bei strafrechtlicher Relevanz neben einer Geldstrafe regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis. Vor der Neuerteilung des Führerscheins verlangt die Fahrerlaubnisbehörde bei Fahren unter Drogeneinfluss außerdem das Bestehen einer inoffiziell als Idiotentest bekannten MPU. Außerdem können Drogentestes verlangt werden, um einen regelmäßigen Konsum und fehlende Eignung auszuschließen. Beides geht mit einem weiteren erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand einher.
Schwierigkeiten ergeben sich in solchen Fällen insbesondere deshalb, weil beim Betäubungsmittelkonsum keine vergleichbaren gesetzlichen Grenzwerte wie etwa der Promillewert bei Alkoholfahrten existieren. Als Orientierung dient vielen Gerichten jedoch die vom Bundesverfassungsgericht genannte Konzentration von 1,0 ng THC pro ml Blut. Diese versagt jedoch bei Mischkonsum oder unklaren Substanzen und ist zudem nicht allgemein anerkannt. Als Nachweis für eine Fahruntüchtigkeit kommt es neben Urin-Tests und Blutproben jedoch vor allem auf drogentypische Ausfallerscheinungen an. Hier zieht die Polizei insbesondere das Fahren in Schlangenlinien, das Verhalten während der Kontrolle und Tests heran, die etwa darin bestehen, auf einem Bein zu stehen, sich an die Nase zu fassen oder auf einer Linie zu gehen. Liegt ein Drogenkonsum vor, sollte man diese jedoch besser verweigern. Außerdem sollten Betroffene jegliche Angaben zum Drogenkonsum unterlassen und einen Strafverteidiger kontaktieren.
Ordnungswidrigkeiten nach dem BTMG
Im BTMG geregelte Ordnungswidrigkeiten betreffen vor allem den falschen Umgang mit Betäubungsmitteln durch entsprechende Stellen, weil beispielsweise
die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr nicht anzeigt wurde,Betäubungsmittel ohne Genehmigung ein- oder ausgeführt wurden,Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig geführt oder Aufzeichnungen nicht entsprechend er gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt wurden,Betäubungsmittel verbotenerweise per Post versendet wurden.Eine Ordnungswidrigkeit kann dabei mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Straftaten nach dem BTMG
Verboten sind der Besitz, der Erwerb, die Herstellung, der Anbau sowie der Handel mit Betäubungsmitteln, wenn keine Erlaubnis hierfür vorliegt. Daneben stellt § 29 BTMG so gut wie jede weitere Tat in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. So reicht es etwa bereits aus, Geld und andere Vermögensgegenstände für verschiedene rechtswidrige Taten gemäß § 29 BTMG bereitzustellen.
Aufgrund der breit gefächerten Tatbestände des BTMG ist nicht nur der illegale Drogenhandel betroffen und damit Dealer, Pusher und Hintermänner von einem Strafverfahren bedroht. Eine Anklage und späteren Strafprozess müssen auch Konsumenten von Betäubungsmitteln befürchten. Maßgeblich für das Strafmaß und die Frage einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit bzw. ohne Bewährung ist insbesondere die Menge an Betäubungsmitteln bei deren Beschlagnahme, bei Cannabisprodukten etwa konkret der Gehalt an THC, auf den es laut Bundesgerichtshof (BGH) ankommt. Bei einer nicht geringen Menge droht in der Regel eine Freiheitsstrafe.
Erwerb und Besitz geringfügiger Mengen an Betäubungsmitteln
Zur Frage der Bestrafung von Kauf und Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis hat das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Cannabis-Beschluss folgendes festgestellt: Der gelegentliche Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten darf zwar unter Strafe gestellt werden. Von einer Strafverfolgung und Strafe sei hier aber grundsätzlich abzusehen. Dabei zog es einen Vergleich mit legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin heran, sah bei ersterem aber eine soziale Kontrolle als gegeben, bei Tabak verneinte es eine Betäubungsmitteleigenschaft. Gleichzeitig betonte das Verfassungsgericht dabei, dass das Grundgesetz kein „Recht auf Rausch" gebe. Bei Strafverfolgung und Strafen bestehen jedoch von Bundesland zu Bundesland Unterschiede, die sich auch an der Behandlung durch die Polizei zeigen. Insbesondere bei der Einfuhr von BTM über die Grenze kommt es zudem weniger häufig zu einer Einstellung von Verfahren durch die Staatsanwaltschaft.
Therapie statt Strafe
Hat ein Täter eine Straftat begangen, die in Zusammenhang mit seiner Betäubungsmittelabhängigkeit (BTM-Abhängigkeit) stand, sieht § 35 BTMG vor, die Strafvollstreckung zurück zu stellen. Sofern die verhängte Freiheitsstrafe nicht mehr als zwei Jahre beträgt, ist zunächst die Durchführung einer Therapie möglich. Hat diese erfolgreich zu einem Entzug geführt, kann die Aufenthaltszeit in der Entziehungsanstalt nach § 36 BTMG auf bis zu 2/3 der Strafdauer angerechnet werden. Der Rest der Freiheitsstrafe lässt sich zudem zur Bewährung aussetzen.
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Rechtstipps zu "BTMG" | Seite 4
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04.01.2024 Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult„… auf den Stand von Januar 2024 und erwarten bis April 2024 nur noch geringfügige Anpassungen. Besitz von Cannabis: Was ändert sich? Derzeit wird der Besitz von Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG …“ Weiterlesen
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16.12.2023 Rechtsanwalt Vincent Trautmann„… von Betäubungsmitteln wie z.B. Koks, Heroin oder Marihuana. Die Strafbarkeit des Handels mit Betäubungsmitteln ist im Wesentlichen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Der Begriff „Droge“ umfasst dabei nicht nur …“ Weiterlesen
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13.12.2023 Rechtsanwalt Nils Paßmann„… kann Sie natürlich mitunter auch erst geraume Zeit nach der Bestellung erreichen. Verstoß gegen § 29 BtMG? In den Vorladungsschreiben und Anhörungsbögen werden gelegentlich unterschiedliche Formulierungen gewählt …“ Weiterlesen
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11.12.2023 Rechtsanwalt Isaak Schumann„… sie auch konsumiert. Wird diese Person dann auch noch wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt oder das Verfahren nach § 31a BtmG eingestellt, kann die Fahrerlaubnisbehörde sich hierauf …“ Weiterlesen
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01.12.2023 Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel„Der Umgang mit Cannabis wird aktuell noch durch die Vorschriften des BtMG reguliert. Er ist grundsätzlich verboten und strafbewehrt, es sei denn, es liegt eine Erlaubnis vor. Für Umgangsformen …“ Weiterlesen
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27.11.2023 Rechtsanwältin Daniela Hery LL.M. (MedR)„… Ausnahmen. Nach § 79a StGB ruht die Verjährung z.B. bei Aufschub oder Unterbrechung der Freiheitsstrafe, bei Strafhaft oder Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG. Währenddessen pausiert die Frist und läuft nicht weiter. Nach § 79 V StGB verjährt die Einziehung auch nicht vor der daneben verhängten Strafe.“ Weiterlesen
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22.01.2024 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… Verhalten Erfasste „Drogen“ z.B. §§ 29 ff. BtMG Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einfach, gewerbsmäßig, bewaffnet…) Kokain, Heroin, MDMA, Amphetamin … § 4 NPSG Handeltreiben mit einem neuen psychoaktiven …“ Weiterlesen
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15.11.2023 Rechtsanwalt Claus Erhard„… zu bleiben, wird oft durch die Realität einer Vorladung und eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zerstört. Werden Sie mit einer Vorladung konfrontiert …“ Weiterlesen
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07.07.2024 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić„… , desto strenger sind die Strafen und desto geringer sind die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung. Therapie statt Strafe? § 35 BtMG machts möglich... Therapie statt Strafe? Das ist gar nicht einmal …“ Weiterlesen
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11.11.2023 Rechtsanwalt Michael Böhler„… Drogeneinfluss stehenden Fahrer oder z.B. Cannabisgeruch im Fahrzeug, weil dann Gefahr im Verzug herrscht und das Fahrzeug durchsucht werden darf. Was wird bestraft? § 29 Abs. 1 BtmG regelt …“ Weiterlesen
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22.01.2024 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelten gem. § 1 BtMG alle Stoffe und Zubereitungen, die in den Anlagen I-III des BtMG aufgeführt werden. Die Anlagen sind jeweils alphabetisch geordnet, sodass schnell …“ Weiterlesen
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08.11.2023 anwalt.de-Redaktion„… die Erlaubnis mit Blick auf das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) versagt. Das BtMG verbietet den Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung. Genauer gesagt bedarf es einer Erlaubnis des BfArM …“ Weiterlesen
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06.11.2023 Rechtsanwältin Manon Heindorf„Geregelt ist die Materie der „Drogendelikte“ im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) , einem strafrechtlichen Nebengesetz, welches sich sowohl gegen kriminelle Handlungen der Händler …“ Weiterlesen
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26.08.2024 Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Julius C. E. Frenger„… Überblick. Handeltreiben mit nicht geringer Menge Cannabis (THC) Seit 01.04.2024: § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG: 3 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe Früher: § 29a BtMG: 1 - 15 Jahre Freiheitsstrafe …“ Weiterlesen
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31.10.2023 Rechtsanwalt Johannes Eternach„… . Cannabis soll weiter zukünftig kein Gegenstand des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sein. Insoweit gehört es künftig nicht mehr zu den verbotenen Substanzen nach dem BtMG. Der Besitz, Konsum …“ Weiterlesen
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30.10.2023 Rechtsanwalt Claus Erhard„… einen Überblick über das deutsche Betäubungsmittelgesetz. 2. Geschichte des Betäubungsmittelgesetzes In Deutschland ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) seit dem 1. Januar 1971 in Kraft. Es regelt den Anbau …“ Weiterlesen
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15.10.2023 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… mit Drogen kann verschiedene Formen annehmen, die gesetzlich unter Strafe gestellt sind. Gemäß § 29 BtMG sind Anbau, Herstellung, Handel und Besitz von Betäubungsmitteln (BtM) zunächst verboten …“ Weiterlesen
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22.10.2023 Rechtsanwalt Johannes Nelkenstock„… genommen: Zu 1.: "Zwar wäre derzeit der erstrebte gemeinschaftliche Anbau von Cannabis gemäß §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtmG bzw. § 30a Abs. 1 BtmG als bandenmäßiger unerlaubter Anbau …“ Weiterlesen
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08.10.2023 Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Florian Rappaport„Wird Ihnen der Besitz von Drogen nachgewiesen, ist die Einleitung eines Strafverfahrens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wahrscheinlich. Der erste Schritt zur Verteidigung ist zu prüfen, ob …“ Weiterlesen
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04.10.2023 Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel„… Freiheitsstrafe (sog. „Verbrechen“, z.B. § 29a BtMG) liegt. Darüber hinaus kommt bei einer nichtgeringen Menge eine Verfahrenseinstellung ohne oder gegen Auflagen wie Geldzahlungen bei Erwachsenen …“ Weiterlesen
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19.08.2024 Rechtsanwalt Jens Weber„… von Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz ( Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 BTMG ) vor. UPDATE1: Der Gesetzentwurf wurde am Freitag, 23.02.2024 mit 407 Ja-Stimmen, bei 226 …“ Weiterlesen
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30.09.2023 Rechtsanwältin Dipl. Jur. Stefanie Lindner„… in Panik und räumte über 30 Käufe von Marihuana ein. Außerdem machte sie noch von § 31 BtMG Gebrauch und schwärzte zahlreiche ihrer Freunde an. Sie machte Angaben zu deren Betäubungsmittelkäufe …“ Weiterlesen
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01.09.2023 Rechtsanwältin Katharina Handermann„… ? Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt in Deutschland den Umgang mit Betäubungsmitteln, also Substanzen, die aufgrund ihrer Wirkung auf das zentrale Nervensystem wirken. Folgende Substanzen fallen …“ Weiterlesen
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27.08.2023 Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk„… ist. Cannabispflanzenteile unterliegen dem BtMG ebenfalls nicht, wenn der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen …“ Weiterlesen