Bundesgerichtshof im Abgasskandal: OLG muss Mercedes-Abschaltvorrichtungen neu untersuchen

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Lange Zeit hatte es ausgesehen, als würde sich in Klagen gegen die Daimler AG das „Thermische Fenster“ allein als Schadenersatz rechtfertigende Abschaltvorrichtung durchsetzen. Der BGH leitet aber nun in einer Entscheidung vom 29. Juni zum Aktenzeichen VI ZR 128/20  eine Trendwende ein.

Zwar stellt der Senat fest, dass das Thermische Fenster allein als Abschaltvorrichtung nicht die Unzulässigkeit des Gesamtsystems definiert, macht aber in der Rückverweisung des Verfahrens an das die Berufung verhandelnde Oberlandesgericht deutlich, dass dieses das Vorhandensein weiterer Abschaltvorrichtungen nicht ausreichend genug hinterfragt hätte und weiter prüfen müsse.

Rechtsanwältin Bauer: „Der Bundesgerichtshof sieht in der nicht allzu intensiven Hinterfragung der im streitgegenständlichen Mercedes verbauten Abschaltvorrichtungen einen Verfahrensfehler und gibt damit dem Kläger die Möglichkeit, weiter und intensiver zu diesem Thema vorzutragen. Da sich Mercedes selbst mit Antworten auf die im Raum stehenden Vorwürfe schwer tut, ist vor dem OLG jetzt wohl mit einer weiteren Daimler-Niederlage zu rechnen!“

Zum Mix der Daimler-Abschaltvorrichtung werden immer mehr Details bekannt: Eine weitere – bislang nur unzureichend berücksichtigte - Abschaltvorrichtung bei Mercedes wird durch die abgesenkte Kühlmittelsolltemperatur aktiviert und öffnet die Kühlerjalousie auf dem Teststand. Dies führt zu einer fehlerhaft niedrigen Messung der CO2-Emission, da der Luftwiderstand mit geschlossener Kühlerjalousie gemessen wird. Zudem ist die Abgasrückführkühlung bei geöffneter Kühlerjalousie effizienter, was zu einer weiteren Verbesserung der NOX-Werte führt. Der NOx-mindernde Effekt der niedrigeren Kühlmittelsolltemperatur innerhalb der Bedingungen des NEFZ wird verstärkt durch das Öffnen der Kühlerjalousie, welche das Kühlmittel weiter runterkühlt. Eine geöffnete Jalousie erhöht die Kühlleistung, weil dadurch der Kühler und der dahinterliegende Motor stärker dem Fahrtwind ausgesetzt sind (s. Gutachten vom 12.11.2020, S. 4). Ist die Sollwerttemperatur auf 70 °C eingestellt, wird diese Jalousie bereits unter dem Sollwert geöffnet. Auch das ist technisch nicht sinnvoll und damit eher ein Werkzeug zur Gestaltung der Emissionswerte.

Rechtsanwältin Bauer bietet am morgigen Donnerstag, 1. Juli 2021, ab 18 Uhr ein Webinar zum Thema „2. Instanz im Abgasskandal“ an. Anmeldungen dazu können noch erfolgen unter https://ig-dieselskandal.de/kontakt-zu-experte?anwalt=Nicole%20Bauer erfolgen.



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