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BUNDESLIGA SAISONFINALE: Abmahnung der Ruhrkanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Dortmunder Ruhrkanzlei spricht bekanntermaßen im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Abmahnungen wegen Tickethandels aus.

Zum Saisonfinale der Bundesliga trat der BVB gegen Mainz 05 an. Das Topspiel erfreute sich auf dem Ticketmarkt einer enormen Beliebtheit. Es wurde teils horrende Preise geboten.

Mir liegt eine Abmahnung vom 25.05.2023 vor, die genau dieses Spiel thematisiert.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) zugrunde. Konkret wird ein Verstoß gegen das unter Ziffer 8.2. festgeschriebene Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht.

Die Allgemeinen Ticketbedingungen lauten auszugsweise:

„8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,..“

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
  • Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 €

Das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot ist bereits gerichtlich mehrfach bestätigt worden. Allerdings setzt die Berechtigung einer solchen Abmahnung auch voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam sind. Nicht der Fall ist dies beispielsweise, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat.

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