Bundessozialgericht stärkt Rechte der DDR-Ingenieure
- 1 Minuten Lesezeit
Das BSG hat klargestellt, dass die VEBs allein durch die Abgabe der Umwandlungserklärung nicht ihre Fähigkeit verloren haben, sich weiterhin als Wirtschaftssubjekt zu betätigen und ihre Arbeitnehmer zu beschäftigen. Entscheidend bleibt weiterhin der Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister, die in der Regel nach dem 30.06.1990 erfolgt ist. Das BSG bezweifelt bereits, dass es in der DDR eine Vorgesellschaft gegeben hat, auf die hätte Vermögen übertragen werden können. Die Rechtsfigur der „leeren Hülle" ist damit Geschichte.
All diejenigen, deren Antrag mit dieser Begründung abgewiesen worden ist, sollten nunmehr ihren Antrag fortführen bzw. einen Überprüfungsantrag stellen.
Die schriftliche Ausfertigung des Urteils liegt erst in mehreren Wochen vor.
RA Matthias Herberg
Fachanwalt für Sozialrecht
Tel. (0351) 80 71 8-56, herberg@dresdner-fachanwaelte.de
Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.
Artikel teilen: