Butlers GmbH & Co. KG ist insolvent

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Das deutsche Einrichtungsunternehmen Butlers hat beim Amtsgericht Köln einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Köln eröffnete am 27. Januar 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Butlers GmbH & Co. KG (Az.: 71 IN 24/14) sowie über das Vermögen der Butlers Handels GmbH (Az.: 71 IN 25/17). Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Jörg Bornheimer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ziel des Unternehmens ist die Sanierung, die zuvor durch den zuständigen Insolvenzverwalter geprüft werden muss.

Im Jahr 1999 wurde die Butlers GmbH & Co. KG gegründet. Der Kölner Konzern gehört zu einem der größten Märkte im Bereich Wohnaccessoires. Im März 2013 emittierte die Butlers GmbH & Co. KG Genussrechte mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. Euro. Diese sind mit vier Prozent fester jährlicher und ergebnisunabhängiger Verzinsung ausgestellt. In den letzten Jahren bildeten sich schon die ersten wirtschaftlichen Hindernisse für Butlers. Der Wettbewerb und die Konkurrenz am Einrichtungsmarkt sind sehr hart. Auch die immer beliebter werdenden Online-Anbieter für Möbel und Einrichtung haben ökonomische Nachteile für Butlers mit sich gezogen.

Wie werden Genussrechte-Inhaber im Insolvenzverfahren behandelt?

Ein Genussrecht ist die Überlassung einer geldwerten Einlage an den Emittenten für eine Festverzinsung oder Gewinnbeteiligung. Ein Genussrechteinhaber hält im Gegensatz zu Investoren keine gesellschafterähnlichen Rechte, da es sich um einfache Schuldverschreibungen handelt, die auf schuldrechtlicher Ebene bestehen. Im Insolvenzverfahren stehen die Inhaber in der Regel sehr schlecht da, da es sich um meist nachrangige Insolvenzforderungen handelt.

Handlungsmöglichkeiten für betroffene Anleger

Im schlimmsten Fall könnten die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens sollten sich Anleger rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Schadensersatzansprüche könnten insbesondere im Zuge fehlerhafter Aufklärung durch Vermittler und Berater geltend gemacht werden.

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