CE-Kennzeichen, (Atemschutz-)Gesichtsmasken Abmahnung CBH Rechtsanwälte und Curt Maria Medical GmbH

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Haben Sie eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte wegen der Bewerbung von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken oder KN95 und FFP2 Masken im Auftrag der Curt Maria Medical GmbH erhalten, dann helfen wir Ihnen gerne weiter!


Uns wurde erneut eine Abmahnung wegen des Inverkehrbringens von Gesichtsmasken vorgelegt, dieses Mal von den CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Curt Maria Medical GmbH wegen der Bewerbung von Atemschutzmasken bzw. Gesichtsmasken mit einem CE-Kennzeichen.


I. Abmahnungen wegen des Verkaufs bei Atemschutzmasken, Gesichtsmasken, Mund-Nasenschutz-Masken (MNS), KN95-Masken und FFP2 Masken

Uns wurden in den vergangenen Monaten unzählige Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen vorgelegt, die sich auf angebliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken, Mund-Nasenschutz-Masken (MNS), KN95-Masken und FFP2 Masken und der Werbung mit einem CE-Kennzeichen, fehlende Konformitätserklärungen und fehlende Zertifikate bezogen. Dazu haben wir bereits umfangreich berichtet, unter anderem hier:


1. Abmahnungen brandt.legal für die TecXOS GmbH


2. Abmahnungen Pillashop KG aus Wallenhorst durch Rechtsanwälte Kanzlei Funk Tenfelde 


3. Und jetzt: Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte wegen der Bewerbung von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken oder KN95 und FFP2 Masken im Auftrag der Curt Maria Medical GmbH?


Nun wurde uns eine Abmahnung der der CBH Rechtsanwälte wegen der angeblich unlauteren und irreführenden Bewerbung von Gesichtsmasken mit dem CE-Kennzeichen im Auftrag der Curt Maria Medical GmbH vorgelegt. Die Vorwürfe im Einzelnen:

Dem Empfänger wird vorgeworfen Masken als Mitbewerber der Curt Maria Medical GmbH angeboten und dabei angeblich irreführend mit einer CE-Kennzeichnung (auch bekannt als CE-Zertifizierung) geworben zu haben. Daher verlangt die Curt Maria Medical GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.211,50 Euro. Dabei werden die sich auf das Unterlassen beziehende Unterlassungserklärung und die sich auf die Zahlung der 1211,50 Euro beziehende Verflichtungserklärung vorliegend miteinander verbunden.


II. Die Rechtslage bei Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte wegen der Bewerbung von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken oder KN95 und FFP2 Masken im Auftrag der Curt Maria Medical GmbH  

Eine CE-Kennzeichnung darf nur angebracht werden, wenn die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Kennzeichnung mit dem CE-Kennzeichen steht für umfassende Sicherheit, Leistungsfähigkeit und somit für extern (neutral) überprüfte Qualität des Produkts. Im Einzelfall wäre das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zu prüfen, wenn Ihnen eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte wegen der Bewerbung von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken oder KN95 und FFP2 Masken im Auftrag der Curt Maria Medical GmbH vorliegt. 

Die Kanzlei Rieck & Partner berät eine Vielzahl von Mandanten im Wettbewerbsrecht und zu allen Fragen der Verkehrsfähigkeit von Atemschutzmasken, KN95-Masken und FFP2-Masken.


Folgende Hinweise gelten im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ausdrücklich immer:

  • Keine Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt!
  • Keine Zahlungen leisten ohne Überprüfung der Rechtslage!
  • Lassen Sie die gesetzte Fristen auf keinen Fall verstreichen! Hier droht sonst nach entsprechendem Antrag bei zuständigen Gericht der Erlass einer Einstweiligen Verfügung und eine Klage. 
  • Lassen Sie sich dringend anwaltlich beraten! Die Einschaltung eines Anwalts ist sinnvoll, um Schäden abzuwenden und eine möglicherweise unberechtigte und rechtsmissbräuchliche Abmahnung zurückzuweisen.
  • Bei Abmahnungen wegen eines Verkaufs von KN95-Maskenm, FFP2-Masken oder OP-Masken ist höchste Vorsicht geboten, da beim (möglicherweise) rechtswidrigen Inverkehrbringen der Masken die zuständige Marktüberwachungsbehörde auf den Plan treten kann.


III. Wie ist die Rechtslage bei der Bewerbung von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken oder KN95 und FFP2 Masken allgemein?

Knapp zusammengefasst können Masken nur dann als Verkehrsfähig am Markt bereitgestellt werden, wenn gelieferte Masken den technischen Voraussetzungen entsprechen und/oder für den Einsatz im medizinischen Bereich oder sonst wie verkehrsfähig sind. Dazu müssen je nach Produkt diverse Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Hier ein knapper Überblick:

Von einer Verkehrsfähigkeit ist auszugehen, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben wären:

  1. Masken sind als FFP2 Masken bedruckt mit einer CE-Kennzeichnung mit Kennnummer der notifizierten (benannten) Stelle. Eine entsprechende Konformitätserklärung und eine Konformitätsbescheinigung der benannten Stelle liegen zudem vor. Die Voraussetzungen richten sich nach der PSA-Verordnung ( Verordnung (EU) 2016/425 ). Die Verordnung ist zu beachten von Herstellern, Importeuren und auch von Händlern.
  2. Masken werden auch als verkehrsfähig angesehen, wenn sie in den USA, Australien, Japan oder Kanada verkehrsfähig wären (Nachweis FDA- oder NIOSH-Zulassungsnummer in den USA für N95 Masken).
  3. Die Verkehrsfähigkeit von KN95 Masken musste durch eine Landesbehörde festgestellt werden, nachdem eine anerkannte deutsche Prüfstelle die Masken als CPA-Masken gemäß den vereinfachten Prüfgrundsätzen der ZLS getestet hat. Die Prüfgrundsätze galten bis zum 30.09.2020. Hierzu können Sie sich entsprechend bei uns informieren.
  4. Die Verkehrsfähigkeit von OP-Masken richtet sich nach dem Medizinproduktegesetz (MPG). Anders als bei KN95-Masken und FFP2-Masken (diese Masken werden als Partikelfilternde Halbmasken bezeichnet und sind Persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III (PSA Kat. III) ) sind OP-Masken Medizinprodukte im Sinne des MPG.
  5. Behelfsmasken und Comunity-Masken sind keine PSA und keine Medizinprodukte. Grundsätzlich sind diese frei zu verkaufen. Wichtig ist dabei, dass die Masken dann nicht irreführend bedruckt sein dürfen. Ein FFP2 oder KN95 Hinweis wäre dann irreführend, wenn die Maske die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Die vorbezeichneten Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können als allgemeine Hinweise nicht auf jeden Einzelfall übertragen werden. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

Wir haben bereits über die Schwierigkeiten beim Import von KN95 Masken und der Zulassung, der Verfahren bei der ZLS, die Marktüberwachungsbehörden und das CPA-Verfahren berichtet, zu lesen hier (klicken!) und hier (klicken!).

Zum nachlesen hier noch einige weitere Hinweise:



IV. Unser Tipp

Haben Sie eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte wegen der Bewerbung von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken oder KN95 und FFP2 Masken im Auftrag der Curt Maria Medical GmbH erhalten? Haben Sie eine andere Abmahnung erhalten und wir Ihnen vorgeworfen KN95 Masken, FFP2-Masken oder FFP3-Masken rechtswidrig in Verkehr gebracht zu haben? Wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie entsprechende Masken mit fehlender Verkehrsfähigkeit auf dem Markt bereitgestellt haben und gegebenenfalls fehlerhafte Kennzeichnungen (CE-Kennzeichen) angebracht zu haben? Haben Sie Probleme mit einer Marktüberwachungsbehörde oder haben Sie KN95-Masken gekauft oder verkauft und wollen jetzt die Rechtslage prüfen? Wir raten Ihnen:

  • - Im Falle einer Abmahnung raten wir dazu, eine Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abzugeben. Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Nehmen Sie keinesfalls einfach Zahlungen vor, halten Sie sich allerdings an Fristen und holen Sie sich unbedingt anwaltlichen Rat ein.
  • - Im Falle einer Einstweiligen Verfügung sollten Sie dringend einen Anwalt damit beauftragen die Rechtslage zu prüfen.
  • - Gerne unterstützen wir Sie auch beim Umgang mit Marktüberwachungsbehörden, da Sie gegebenenfalls zu sogenannten Korrekturmaßnahmen verpflichtet sind: Hier drohen erhebliche Bußgelder.
  • - Zuletzt unterstützen wir Sie gerne, wenn sich nach einem Kauf von Masken Probleme mit Händlern ergeben.


Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB helfen Ihnen, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder eine Einstweilige Verfügung erhalten haben und Rechtsfragen zu PSA, MNS (Mund-Nasen-Schutz), FFP2, KN95 & Co haben. Haben Sie eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte wegen der Bewerbung von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken oder KN95 und FFP2 Masken im Auftrag der Curt Maria Medical GmbH erhalten, dann helfen die Rieck & Partner Rechtsanwälte Ihnen gerne weiter!

Foto(s): Oliver Eiben


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