CiV Lebensversicherung – Widerspruchsrecht nutzen!

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Viele Versicherungsnehmer können sich ohne Verluste von ihrer Lebensversicherung trennen!

Versicherungsunternehmen wie die CiV Lebensversicherung haben Verbraucher in den Jahren zwischen 1994 und 2007 fehlerhaft über deren Widerspruchsrecht zu neu abgeschlossenen Lebensversicherungen belehrt. Die Nachlässigkeit der Versicherer kann für Verbraucher heute einen Fortbestand ihres Widerspruchsrechts bedeuten. Vielen Verträgen kann dann auch nach jahrelanger Laufzeit noch widersprochen werden. Weil sich damit eine Möglichkeit bietet, die schlecht laufenden Verträge ohne Verluste loszuwerden, dürfte eine Überprüfung der eigenen Vertragsunterlagen für jeden Versicherten interessant sein.

Viele Versicherungsnehmer bereuen heute nämlich den Abschluss ihrer Lebensversicherung: Die von den Versicherern versprochenen hohen Renditen sind ausgeblieben, die zu zahlenden Beiträge blieben jedoch unverändert hoch. Ein Ausstieg im Wege der Kündigung ist indes keine finanziell sinnvolle Option, da die vom Versicherer rückzuzahlende Summe, der sogenannte Rückkaufswert, zu gering ist. Wird dem Vertrag jedoch widersprochen, kann sich der Verbraucher fast die gesamte eingesetzte Summe rückerstatten lassen. Lediglich einen Risikoanteil und Verwaltungsgebühren kann der Versicherer einbehalten.

„Ewiges“ Widerspruchsrecht durch falsche Widerspruchsbelehrungen

Zwischen 1994 und 2007 wurden Lebensversicherungen nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen. Dabei erhält der Verbraucher wichtige Vertragsunterlagen erst nach Abschluss des Vertrags. Bei der Belehrung über das Widerspruchsrecht unterliefen den Versicherungsunternehmen aber offenbar zahlreiche Fehler.

Enthält eine Widerspruchsbelehrung viele Fehler, kann sie ungültig sein. Das hat der BGH bereits mehrfach entschieden. Für den Versicherten besteht dann ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht, er kann dieses zeitlich unbegrenzt ausüben. Also auch nach Jahren. Da die Lebensversicherungen für viele Versicherungsnehmer zur lästigen finanziellen Belastung wurden, ist diese Möglichkeit ein Glücksgriff. Die unattraktiven Verträge können ohne Verluste verlassen werden und es bietet sich die Chance, endlich sinnvoll vorzusorgen.

Falsche Belehrungen auch bei der CiV – jetzt Verträge prüfen lassen!

Auch die CiV hat jahrelang falsche Widerspruchsbelehrungen ausgegeben. Als Versicherungsnehmer sollten Sie Ihren Vertrag von Experten prüfen lassen. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne in allen Frage rund um Ihren Widerspruch zur Seite.

Im Folgenden stellen wir einige typische Fehler der Belehrungen der CiV dar.

Unvollständige Angaben zum Beginn der Widerspruchsfrist

In vielen Widerspruchsbelehrungen heißt es, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge vom Erhalt „aller Unterlagen“ ab. Eine solche Belehrung ist nicht vollständig, eine abschließende Darstellung aller Unterlagen wäre erforderlich gewesen. Ohne diese kann der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres erkennen, wann die Frist tatsächlich zu laufen beginnt.

Kein eindeutiger Hinweis auf Formerfordernis

In vielen Formularen findet sich der folgende Satz: „Sie können dem Versicherungsvertrag … schriftlich widersprechen. ... Eine Erklärung in Textform z.B. per Fax oder E-Mail mit Angabe Ihres Namens genügt.“ Hier wird der Versicherungsnehmer nicht unmissverständlich darüber belehrt, dass für die Ausübung seines Widerspruchsrechts Textform ausreicht. Vielmehr werden die Begriffe „schriftlich“ und „Textform“ in verwirrender Art und Weise zusammen gebraucht, sodass der Verbraucher angehalten ist, selbstständig zu schlussfolgern in welcher Form er seinen Widerspruch zu erheben hat.

Belehrungen die so ungenau formuliert sind, dass der Verbraucher selbständig interpretieren muss, entsprechen aber regelmäßig nicht den Anforderungen des Gesetzgebers. Es ergeben sich erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Belehrung.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Partner rund um Ihren Widerspruch

Bei Werdermann | von Rüden blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts zurück und sind daher der ideale Partner für Ihren erfolgreichen Widerruf.

Ein erfolgreicher Widerspruch steht und fällt mit einem professionellen Vorgehen gegenüber dem Versicherer. Daher raten wir Versicherungsnehmern von einem eigenmächtigen Vorgehen ab.

Wir vertreten deutschlandweit seit Jahren erfolgreich Verbraucherinteressen und sind daher sicher, auch für Sie einen schnellen und bequemen Weg aus Ihrem lästigen Lebensversicherungsvertrag finden zu können. Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten wir eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage werden wir Ihnen mitteilen können, ob sich ein Widerspruch lohnt oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.
2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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