Coaching Vertrag kündigen

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Immer häufiger bieten Coaches, Verkaufstrainer und andere selbsternannte Experten ihre Dienstleistungen online an und locken mit verlockenden Versprechen wie einem besseren Leben, höherem Einkommen, mehr Erfolg, erhöhten Verkäufen oder der schnellen und erfolgreichen Gründung eines Unternehmens.

Die Kosten für die Dienstleistungen dieser Coaches sind oft sehr hoch und können bis zu fünfstelligen Beträgen reichen. Doch viele Kunden sind am Ende unzufrieden, da ihre Erwartungen nicht erfüllt werden oder die Versprechen nicht eingehalten werden. Es scheint, als ob nur der Coach von dem Vertrag profitiert und erfolgreicher wird, während die Kunden oft enttäuscht zurückbleiben.

Viele Kunden fragen sich, wie sie den Coaching-Vertrag kündigen können, um nicht weiterhin für eine Dienstleistung zu bezahlen, die ihnen nicht den gewünschten Nutzen bringt.


Lassen Sie sich beraten, ob Sie Ihren Coaching-Vertrag kündigen können.

Falls Sie Unterstützung benötigen, um einen Coaching-Vertrag zu kündigen, können wir Ihnen als kompetenter Berater zur Seite stehen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an, um die Erfolgsaussichten für eine Kündigung des Vertrags zu bewerten. Wenn es eine realistische Chance gibt, den Vertrag zu kündigen und die bereits gezahlten Beträge zurückzufordern, können wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten.


Erste Instanz: Coaching-Vertrag war sittenwidrig.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Urteilen, wonach die Kursteilnehmer sich aus dem Coaching-Vertrag lösen können. Zuletzt machte eine Entscheidung Schlagzeilen, wonach ein Coaching-Vertrag Wucher und sittenwidrig war. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Leistungen überstiegen den marktüblichen Preis um das Zehnfache und keine Gründe bestehen, die derartige Preise rechtfertigen. Mehr erfahren Sie hier.


Berufungsverfahren: Coaching Vertrag ist nichtig!

Der Coach legte Berufung gegen das Urteil ein. Aber auch die Berufungsinstanz gab dem Kunden Recht. Das Oberlandesgericht musste nicht darüber entscheiden, ob das Landgericht den Coaching-Vertrag für sittenwidrig erklären durfte. Denn das Berufungsgericht stellte fest, dass der Vertrag in jedem Fall nichtig war, weil der Coach über keine Zulassung für Fernlehrgänge verfügt.

Der Coach hätte aber einer solche Zulassung bedurft, weil das Kursprogramm so aufgebaut war, dass der Coach auch Lernerfolgskontrollen der Teilnehmer anbot, indem er Ihnen Rücksprache über die Umsetzung der Inhalte anbot.

Nach Ansicht des Gerichts war der Coach verpflichtet, eine Zulassung für Fernlehrgänge, selbst wenn es sich bei dem Kursteilnehmer nicht um einen Verbraucher handelt.

Falls Sie ebenfalls Probleme mit Ihrem Online-Coach haben, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Die Krämer Rechtsanwaltskanzlei ist eine kompetente Anwaltskanzlei im Bereich des Wirtschaftsrechts und IT-Rechts und kann Ihnen tatkräftig zur Seite stehen. Wenn Sie Fragen zur Kündigung Ihres Online-Coaching-Vertrags haben, können Sie sich gerne kostenlos an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Foto(s): imc marketing GmbH

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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