Container in der Insolvenz – Welche Möglichkeiten haben Anleger der P&R?

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Private Vorsorge, nicht erst seit Riester und Rürup ein wesentliches Thema für praktisch jedermann

Doch nicht selten haben in den letzten Jahren Anleger, welche meinten, eine lukrative Kapitalanlage zur Vorsorge gefunden zu haben, erfahren müssen, dass die Insolvenz des Anbieters nicht nur die Renditen, sondern u. U. sogar das gesamte angelegte Ersparte gefährdet.

Dabei hatten Berater oftmals von der Sicherheit der Ausschüttungen bzw. Erträge und der hervorragenden Altersvorsorge geschwärmt. Nach hiesiger Einschätzung u. a. mit Blick auf nicht unerhebliche Provisionen, welche häufig für die Vermittlung derartiger Anlagen ausgelobt wurden.

Doch selbst, wenn es sich gar nicht um eine Anlage zur Altersvorsorge handelt, sondern bewusst Risiken in Kauf genommen wurden, um renditeträchtige Investments zu tätigen, kam es nicht selten zu unvollständigen oder gar falschen Informationen über die Anlagen.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit mehreren Jahren. Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich bspw. gegen beteiligte Gesellschaften, aber auch gegen Berater, Vermittler oder andere Personen wie Gründer, Hintermänner, die Geschäftsführung, Treuhänder oder Wirtschaftsprüfer richten.

Dabei ist es für Betroffene häufig auch äußerst wichtig, mit ihrem Problem ernstgenommen zu werden und die rechtlich komplexen Zusammenhänge erläutert zu bekommen.

Selbst wenn Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden sollen, kann anwaltlicher Beistand den Weg durch die Wirren bspw. eines Insolvenzverfahrens erleichtern.

Die P&R Frachtcontainer und ihre Risiken

Auf die Frage nach einer persönlichen Haftung der Anleger führt die vorläufige Insolvenzverwaltung der P&R-Gesellschaften aus (Anm.: Optische Hervorhebungen diesseits):

„Wir tun dies im Interesse aller Gläubiger und Anleger, auch um etwaige Schäden für sie zu minimieren und eine theoretisch mögliche persönliche Haftung der Anleger zu vermeiden. Wenn die Container störungsfrei weitervermietet und damit auch versichert bleiben, ist das Risiko der Anleger für Standgebühren oder durch die Container verursachte Schäden herangezogen zu werden, gering“, macht Dr. Philip Heinke deutlich. „Nachschusspflichten gibt es für die von der Insolvenz der drei P&R Container-Verwaltungsgesellschaften betroffenen Anleger in diesem Fall aller Voraussicht nach nicht."

So richtig beruhigend klingt das nicht, mögen sich die Kollegen der Kanzlei JAFFÉ auch offenbar um eine anlegerfreundliche Kommunikation und gar um deren Unterstützung bemühen.

Allerdings dürfte den – soweit hier bekannt wenigen – Anlegern mit Eigentumszertifikaten bspw. ein Aussonderungsrecht im Insolvenzverfahren zustehen, was u. U. die Verhandlungsposition verbessern könnte.

Auch irritieren die Ausführung im Prospekt zu Rückkäufen der Container, den diesbezüglichen Rahmenbedingungen und den Voraussetzungen der Höhe der Mietzahlungen.

Denn die Rahmenverträge zwischen der Schweizer und der deutschen P&R finden sich im Prospekt nicht, obgleich diese maßgeblich den tatsächlichen Rückkaufswert – so er denn nicht garantiert ist – beeinflussen.

Die Ausführungen zur Höhe der an die Anleger gezahlten Miete erinnert an sog. Schneeballsysteme.

So heißt es in einem Prospekt, werden weniger Anleger angeworben, also der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage sowie der weiteren Emissionen sehr deutlich unterschritten, kann dies zur Folge haben, dass die prognostizierten Mieteinnahmen der Emittentin aus der Untervermietung der Standardcontainer niedriger ausfallen und sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung der zugesagten Miete nicht nachkommen kann.

Obgleich also die Mieteinnahmen aus der Untervermietung der Container stammen sollten, hängen sie von der Anwerbung weiterer Anleger ab...

Von den derzeitigen Insolvenzanträgen sind die P&R Container Vertriebs- und VerwaltungsGmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und die P&R Container Leasing GmbH betroffen.

Insoweit ist anzumerken, dass ab 2017 prospektierten Angebote wie die Nr. 5001, 5002, 5003, 5004 und 5005 von der P&R Transport-Container GmbH emittiert wurden, welche auch Vertragspartnerin der Anleger ist. Diese ist (nach hiesigem Kenntnisstand zum 24.04.2018 bislang noch) nicht von den Insolvenzanträgen erfasst.

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten!



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