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CopeCart – Widerruf wegen Verzicht nicht möglich? Kündigen?

  • 7 Minuten Lesezeit

Möchte man bei der CopeCart GmbH etwa einen Coaching-Vertrag widerrufen oder kündigen, scheint CopeCart dem nicht immer Folge leisten zu wollen. Sucht man etwa nach den Suchbegriffen »CopeCart Widerruf« bei Google, erblickt man eine durchaus klärungsbedürftige Thematik.  

Im Folgenden möchte ich (Rechtsanwalt Robin Nocon|Erfahrung mit weit über hundert CopeCart-Fällen, siehe u. a. viele Erfahrungsberichte) ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Quasi eine Art rechtliches Online-Coaching – ganz ohne Kosten und Widerrufsrecht.

Wer oder was ist CopeCart? Was hat CopeCart mit Coachings zu tun?

Eine weitere häufiger aufgeworfene (Suchan-)Frage lautet: „Ist CopeCart seriös?“ Als Anwalt, der regelmäßig mit CopeCart auf der Gegenseite zu tun hat, werde ich an dieser Stelle keine abschließende Wertung vornehmen.

Definitiv unseriös sind einzelne selbsternannte Online-Coaching-Anbieter, die ihre „Leistungen“ über CopeCart abwickeln. Mitunter ist hier schon über Strafanzeigen nachzudenken. 

(Hier finden Sie eine Checkliste, mit der Sie abklären können, ob ein unseriöses Vorgehen in puncto Online-Coaching-Vertrag naheliegt.)

Primär kann man CopeCart wohl als Zahlungsabwickler bezeichnen.

Zudem führt CopeCart an, über die Rolle als Zahlungsabwickler hinaus auch als Vertragspartner zu agieren. Im Rahmen der häufig über CopeCart „abgewickelten“ Online-Coaching-Verträge etwa soll also nicht der „Coach“ der Vertragspartner sein, sondern die CopeCart GmbH. Als sog. Wiederverkäufer (englisch Reseller).

Daran schließen sich weitere (rechtliche) Fragen an, die an dieser Stelle aber ausgeblendet werden.

„Verzicht“ auf Widerrufsrecht ist manchmal gar kein Verzicht

Hier soll es primär um einen möglichen Widerruf gehen. Bzw. einen Widerruf, der angeblich oft nicht mehr möglich sein soll.

Der mitunter von CopeCart ins Feld geführte sog. „Widerrufsrechtverzicht“ kann möglich und rechtlich zulässig sein. Insoweit ist auch die von CopeCart vorgetragene fehlende Widerrufsmöglichkeit möglicherweise rechtlich zulässig und nicht per se ein Hinweis auf fehlende Seriosität oder Abzocke.

Allerdings gibt es Anhaltspunkte dafür, dass CopeCart doch das eine oder andere Mal den Verzicht auf den Widerruf „zu weit fasst“ bzw. auf Sachverhalte erstreckt, bei denen der erklärte Verzicht auf das Widerrufsrecht noch gar nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts führt. 

1:1 Coaching? Digitaler Inhalt? Wichtig in puncto „Widerrufsrechtverzicht“

Gerade in den Fällen eines 1:1-Coachings dürfte das Widerrufsrecht trotz vermeintlich erklärtem Verzicht mitunter noch nicht erloschen sein. Dies gilt insbesondere bei Abo-Verträgen.

Einzig im Falle bestellter sog. digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht regelmäßig mit dem Beginn der Vertragsdurchführung (ein wirksamer „Verzicht“ vorausgesetzt).

Das ist auch völlig in Ordnung, da ansonsten viele Kunden direkt nach Erhalt der digitalen Inhalte den Vertrag widerrufen würden. Und die digitalen Inhalte dennoch für immer behalten könnten. Denn anders als bei „fassbaren“ Waren lassen sich digitale Inhalte faktisch kaum sinnvoll zurücksenden. Und Wertersatz ist laut Gesetz auch nicht zu leisten.

Insoweit hat der verlangte Verzicht auf das Widerrufsrecht im Grundsatz auch nichts damit zu tun, dass der Anbieter des digitalen Inhalts nicht von seinem Produkt überzeugt ist.

Anders als behauptet, dürfte es sich in rechtlicher Hinsicht aber nicht selten schon um keine digitalen Inhalte handeln. Nur, weil auf einem Vertrag oder in einer Bestellübersicht von digitalen Inhalten oder digitalen Produkten die Rede ist, muss dies nicht der rechtlichen Wahrheit entsprechen.

CopeCart oder Inkasso haben bei Verzicht aufs Widerrufsrecht nicht das letzte Wort

Abgesehen von tatsächlichen digitalen Inhalten ist das häkchenweise Klicken bzw. Bestätigen der „Zustimmungs- und Kenntnisnahmeerklärung“ im Rahmen des Bestellprozesses nicht gleichbedeutend mit einem sofortigen Verzicht auf das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsdurchführung.

Das gilt auch bei den klassischen 1:1-Coachings. Ein vermeintlicher „Verzicht“ hat hier allenfalls zur Folge, dass die bisher erhaltenen Leistungen bezahlt werden müssen. Wenn etwa der „falsche Verzicht“ erwirkt worden ist, dann nicht einmal dies.

Passt die vorformulierte Verzichtserklärung nicht auf den Sachverhalt, gibt es ferner gute Argumente dafür, dass nicht die grundsätzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen gilt. Sondern der Widerruf auch noch ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich ist.

Letztlich entscheidet über Verzicht oder Nicht-Verzicht auch nicht die CopeCart GmbH oder das von CopeCart beauftragte Inkasso. Sondern das Gesetz. Bzw. im Zweifel ein Richter.

Wichtig: Unternehmern steht von vornherein kein Widerrufsrecht zu. Insoweit gibt es schon nichts, auf das man verzichten könnte. Aber auch über die Frage, ob man als Unternehmer oder Verbraucher gehandelt hat, entscheidet abschließend weder CopeCart noch ein Online-Coach oder „Closer“.

Bei wirksamem Verzicht auf Widerrufsrecht kann Vertragsbeendigung dennoch möglich sein

Nicht selten ist von fragwürdigen Vertragsanbahnungen und Vertragsschlüssen durch manch „Online-Coach“ zu lesen. Von „Online-Coaches“ bzw. „Closern“, die scheinbar bewusst (oft telefonisch oder per Video-Call) darauf hinwirken, dass der Besteller den Haken bei der Verzichtserklärung gerade unbewusst setzt. 

Überdies werden über CopeCart laut mancher Beschwerde auch Online-Coaching-Verträge „abgewickelt“, bei denen Versprechungen und tatsächliche Leistungen nicht immer Hand in Hand gehen. Statt persönlichem Coaching wird etwa vom Versenden eigens produzierter Videoinhalte berichtet oder es werden Online-Coaches genannt, die sich eher als Online-Hochstapler entpuppen.

Fairerweise gehört angemerkt, dass CopeCart für die Handlungen „Dritter“ grundsätzlich erstmal wenig kann. Auf jeder großen Abwickler-Plattform tummeln sich schwarze Schafe. PayPal, Klarna oder Amazon können ein Lied davon singen. 

Leere Versprechungen und Fake-Coachings sind angreifbar!

Gleichwohl ist in diesen Fällen über einen Widerruf hinaus bzw. trotz evtl. wirksamen Verzichts an andere Möglichkeiten der sofortigen Vertragsbeendigung zu denken: 

  • Etwa Anfechtung oder Kündigung.

Der Vertrag kann aber auch schon „von alleine“ unwirksam sein. 

  • So etwa, weil dem Anbieter die möglicherweise erforderliche staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fehlt. Die Thematik rund um das FernUSG ist allerdings noch nicht abschließend und einheitlich von den Gerichten geklärt und sehr einzelfallabhängig. Wenn es anderorts heißen mag, man komme sicher auf Basis des FernUSG aus einem Vertrag, halte ich dies für wenig seriös.
  • Oder wegen Sittenwidrigkeit bzw. Wucher. Plakativ: Zahlt man bspw. für ein Online-Coaching 3.000 Euro und erhält dafür bloße Verlinkungen auf Drittinhalte oder reinen Nonsens, dann bestehen schon allein deshalb rechtliche Angriffspunkte. Dies gilt in besonderer Weise, wenn man in dem Coaching dazu angeleitet wird, an einem Schneeballsystem mitzuwirken, Fake-Bewertungen zu schreiben oder ähnliches.

Direkt verantwortlich für etwaige dubiose Machenschaften von vermeintlichen Online-Coaches wird CopeCart nicht sein. Sollte sich aber CopeCart proaktiv als Vertragspartner benennen, kann es nur schwer jede „Verantwortung“ in puncto Rückabwicklung o. ä. von sich weisen.


E-Mahnung der Diagonal Inkasso GmbH?

Zahlen Sie auch auf eine Mahnung durch die Diagonal Inkasso GmbH nicht vorschnell, wenn Sie die CopeCart-Forderung für tendenziell unberechtigt halten. Inkassobüros dürfen auch keinen SCHUFA-Eintrag erwirken, wenn man hinreichend reagiert.

Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Vertrag mit CopeCart resp. dem Coaching-Anbieter auf mehr als fragwürdige Weise zustande gekommen ist, sollten möglichst zeitnah die entsprechenden Schritte eingeleitet werden, damit auch von einem Inkassounternehmen keine weitere „Gefahr“ ausgehen kann. Auch etwaige zusätzliche Inkassokosten lassen sich dann ggf. erfolgreich zurückweisen.

Welche Handlung im konkreten Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich naturgemäß bestmöglich durch einen Rechtsanwalt überprüfen.


Über CopeCart abgeschlossenes Coaching widerrufen oder kündigen? 

Zusammenfassend sei gesagt, dass sich in dieser Gesamtthematik keine allgemeingültigen Ratschläge geben lassen. Letztlich muss immer der Einzelfall gewürdigt werden. 

Es sei jedoch nochmal das hier Wesentliche herausgestellt: 

Das Widerrufsrecht ist hochverbraucherschützend!

Auf dieses Widerrufsrecht kann daher nur unter sehr engen Voraussetzungen „verzichtet“ werden. Dem Gesetzgeber war es gerade wichtig, dass Unternehmer dieses Widerrufsrecht nicht auf einfachste Weise zu Lasten der Verbraucher aushebeln können.

CopeCart Erfahrungen - Verbraucher oder Unternehmer?

Und nach meinen Erfahrungen und Einschätzungen sind entsprechend betroffene „Coaching-Kunden“ in rechtlicher Hinsicht auch durchaus regelmäßig als Verbraucher einzustufen. Auch, wenn vereinzelt etwa die Rechnung eine vermeintliche Unternehmerschaft auszuweisen versucht.

Wofür auch Folgendes spricht: Wenn der „Coaching“-Anbieter bzw. CopeCart einen Widerrufsrechtverzicht behaupten (meiner Erfahrung nach in entsprechenden Fällen fast immer der Fall), zeigt dies m. E. bereits, dass der „Coach“ bzw. CopeCart selbst von einer Verbrauchereigenschaft ausgehen. Denn bei einem Unternehmer wäre ein solcher – behaupteter – Widerrufsrechtverzicht von vornherein überflüssig. 


Unverbindliche Ersteinschätzung!

Auf Basis mir vorliegender über 1000 Betroffenenschilderungen und mehreren hundert Mandaten in diesem Themenfeld lässt sich sagen, dass man ohne rechtskundigen Beistand kaum einmal zu einer befriedigenden Lösung zu kommen scheint.

Fragen Sie gerne über das nachfolgende Kontaktformular oder per E-Mail an info@nocon-recht-digital.de bei mir (Rechtsanwalt Robin Nocon) an und ich schaue zunächst unverbindlich, ob rechtlich alles „sauber“ gelaufen scheint.

*dieser Text wurde ursprünglich am 13.05.2022 veröffentlicht

RA Robin Nocon, Recht. Digital.



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