Corona-Krise: Fordern sie die Kosten für stornierte Reisen und Veranstaltungen zurück

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Auch in der Coronakrise sind wir weiterhin für Sie da. Telefonisch und per E-Mail können wir sie nicht nur rechtlich beraten, sondern Ihre Ansprüche genauso durchsetzen wie zuvor.

In der Corona-Krise hat jeder zurzeit eine größere Last zu tragen als in normalen Zeiten. Jedoch muss man gerade in diesen unsicheren Zeiten darauf achten, dass die eigenen Rechte nicht unter die Räder geraten.

Durch die Presse geht zurzeit der Plan der Bundesregierung, die gesetzlich geregelten Rückzahlungen bei Stornierungen von Flügen, Reisen und Veranstaltungen (inklusive Konzerten, Sportevents und Messen), zu lockern und die Touristen mit Gutscheinen zu vertrösten. Bereits jetzt berufen sich viele Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Konzertveranstalter hierauf.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig:

Gem. § 651 h Absatz 1 und Absatz 3 BGB (entspricht Artikel 11 EU-Reiserechtlinie) hat ein Reiseveranstalter bei Pauschalreisen die gesamten Kosten innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten.

Eindeutig ist auch die Rechtslage bei Flügen: Soweit ein Flug annulliert wurde, muss die Fluggesellschaft gemäß Artikel 5 der EU-Fluggast-Verordnung den Preis innerhalb von 7 Tagen zurückerstatten. Lediglich zusätzliche Zahlungen für Verpflegung vor Ort entfallen.

Soweit Veranstaltungen abgesagt wurden, können auch hier die Beträge zurückverlangt werden gemäß §§ 346 Abs. 1 2. Alt., § 326 Abs. 5, § 275 BGB.

Die EU-Kommission hat bereits negativ auf den Vorstoß der Bundesregierung reagiert und Reiseveranstalter und Fluggesellschaften an ihre Pflichten erinnert! Zwar kann freiwillig auf die Rückerstattung verzichtet werden und ein Gutschein akzeptiert werden. Sofern Sie jedoch auf Ihrer Rückerstattung bestehen wollen, sollten Sie auf einen solchen Austausch auch nicht eingehen. Ansonsten liegt eine Vertragsänderung vor.

Sollte Ihre Reise, Ihr Flug oder eine von Ihnen gezahlte Veranstaltung abgesagt worden sein, melden Sie sich jetzt bei uns und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen! Dass Sie nun das Risiko dieser Unternehmer tragen sollen, ist nicht hinnehmbar.


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