Corona-Urlaub 2020: LMX – wie man sein Reisegeld zurückbekommt – unser Tipp!

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Seit Beginn der Corona-Krise wurden tausende Reisen durch Reiseveranstalter storniert.
Hinsichtlich der gezahlten Reisepreise ist die Rechtslage sehr einfach und auch eindeutig: Reiseveranstalter, die eine Pauschalreise absagen, müssen den Reisepreis unverzüglich an ihre Kunden erstatten, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach der Absage der Reise.

Was macht LMX daraus?
LMX schreibt seinen Kunden und auf der für diese eingerichteten Seite www.lmx.de/reiseguthaben:
„Wir können alle Ihre Nachfragen und Sorgen verstehen. Insbesondere verstehen wir Ihre Erwartungen und Rückfragen nach Ihrem Geld. Ende März hatten wir ja informiert, dass wir für die Rückabwicklung der Reiseverträge 4 bis 6 Wochen benötigen.“
Das überrascht natürlich, wenn man weiß, dass der Reisepreis eigentlich unverzüglich zu erstatten ist und nach 14 Tagen schon der so genannte Verzug eintritt. Dann seinen Kunden zu schreiben man würde für die Rückabwicklung 4–6 Wochen benötigen scheint bei allem Verständnis wenig kundenfreundlich und ist vor allem nicht immer mit dem Gesetz in Einklang zu bringen.

LMX schreibt weiter:
Daher möchten wir Ihnen heute 3 mögliche Optionen anbieten, um Ihnen eine gewisse Klarheit und Aussicht zu geben:
Wie bereits ausgeführt, die Rechtslage könnte klarer eigentlich gar nicht sein. Umso erstaunlicher ist, was LMX aus dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung macht:

Option 1: Insolvenzabgesichertes Sofort-Bar-Guthaben auf Ihre Buchung plus 150,00 Euro LMX Urlaubscash on top! Hier müssen Sie nichts weiter tun!

Es ist verwunderlich, dass LMX meint, hier müsse man nichts weiter tun. Auch hier können wir nur an die Rechtslage erinnern. Wenn man nichts weiter tut, hat der Reiseveranstalter den Reisepreis unverzüglich zu erstatten und gerät nach 14 Tagen in Verzug! Keinesfalls führt „nichts tun“ nach dem Gesetz zu einem Gutschein, sondern dazu dass man das Geld erstattet bekommt.
Die zweite und die dritte Option an, die LMX anbietet.

Option 2: Teilerstattung und insolvenzabgesichertes Restguthaben auf Ihrer Buchung

Option 3: Rückerstattung nach Erstattung durch Fluggesellschaft.

Interessant ist, dass es offensichtlich keine Option für LMX ist, sich einfach an das Gesetz zu halten und den Urlaubern einfach, wie es das Gesetz verlangt, den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Unser Rat für LMX-Kunden ist daher ganz klar:

Betroffenen Urlaubern, die bei LMX einen Urlaub gebucht haben, kann nur geraten werden, nicht weiter abzuwarten und die Erstattung ihres Geldes aktiv einzufordern.

Mehr Infos auch in dem Video.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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