Covid-19-Impfstoffe: Wann handelt es sich um einen Impfschaden?

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In Deutschland werden derzeit Klagen gegen Hersteller von Covid-19-Impfstoffen wegen mutmaßlicher Impfschäden verhandelt. Doch wann gilt eine Nebenwirkung als Impfschaden und wie stehen die Chancen für diese Klagen?

Anzahl der Klagen und Aussichten

Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Deutschland über 192 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht. Trotz der hohen Anzahl an Impfungen ist die Zahl der Fälle, die vor Gericht gelandet sind, relativ gering. Bis Juni wurden laut der Nachrichtenagentur dpa rund 350 Klagen eingereicht, hauptsächlich von zwei Kanzleien, die den Großteil der Mandanten vertreten, die Schadensersatz wegen möglicher Impfschäden geltend machen.

Fallbeispiel: Landgericht Rottweil

Ein Kläger, Dietmar S., fordert vom Mainzer Unternehmen BioNTech Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro. Er hat auf einem Auge fast die gesamte Sehkraft verloren und sieht die Ursache dafür in der kurz zuvor erhaltenen Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff "Comirnaty". BioNTech hingegen hält die Klage für unbegründet.

Rechtliche Herausforderungen bei Klagen gegen Hersteller

Vor Gericht werden zwei Hauptpunkte diskutiert: Erstens, ob die von den Klägern geltend gemachten Schäden mehr als bereits bekannte Nebenwirkungen sind. Zweitens, ob diese Schäden tatsächlich auf die Covid-Impfungen zurückzuführen sind. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, handelt es sich um "echte" Impfschäden.

Was ist kein Impfschaden?

Gemäß § 84 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist der Hersteller zum Schadensersatz verpflichtet, wenn das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Allerdings sind bereits bekannte Nebenwirkungen, wenn das Arzneimittel zugelassen ist, in der Rechtsprechung als vertretbar anerkannt.

Weitere Ansprüche

Neben den Klagen gegen die Hersteller der Impfstoffe könnten Opfer von Impfschäden auch Geld vom Staat verlangen. Nach § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zahlt der Staat bei Impfschäden durch die Covid-19-Schutzimpfung für die Heil- und Krankenbehandlungen und möglicherweise auch eine Rente. Dieser Anspruch gegen den Staat ist jedoch nicht Gegenstand der aktuellen Zivilverfahren.

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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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