Daimler AG rückt immer mehr in den Fokus

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Daimler-Konzern in zwei von uns geführten Verfahren jeweils zur Zahlung von Schadensersatz und Rücknahme der Fahrzeuge. 

In dem ersten Prozess ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 mit der Schadstoffklasse Euro 5 aus dem Jahr 2015. Der Kläger hatte den Wagen mit dem Motor OM651 im Juli 2016 für € 34.700,- gebraucht gekauft und ist damit knapp 52.000 km gefahren (Urt. vom 13.10.2021, Az. 20 O 133/20). Nun muss ihm die Daimler AG knapp € 27.000,- zahlen und den Wagen zurücknehmen. Die Daimler AG forderte unseren Mandanten erstmalig im März 2019 auf, ein freiwilliges Software-Update (Aktionscode 54 961 27) aufspielen zu lassen.  

Das zweite Verfahren führten wir für den Fahrer eines Mercedes-Benz B 200 CDI, Schadstoffklasse 5 und Baujahr 2010. Der Wagen ist mit einem Motor OM640 bestückt. Hier wurde der Daimler-Konzern zur Zahlung von € 9.872,- und ebenfalls zur Rücknahme des PKW verurteilt. Den Wagen hatte unser Mandant im Jahr 2013 für € 17.400,- gebraucht gekauft und fuhr damit knapp 85.000 km (LG Stuttgart vom 21.10.2021, Az. 20 O 417/21).  

Das Gericht ging in seiner Begründung davon aus, dass die Fahrzeuge nicht den europarechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 entsprechen, wonach diese bei normalen Betriebsbedingungen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten dürfen.  

Weiter führt die Kammer aus, dass die Daimler AG beide Fahrzeuge produziert und in Verkehr gebracht habe, ohne dass die dafür erforderliche Voraussetzung vorgelegen hätte; nämlich, dass die Stickoxidemissionen im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen und nicht nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte einhalten.
Der Fortbestand der sog. EG-Typgenehmigung hänge aber wesentlich an der Einhaltung dieser Voraussetzung. Bei einem Widerruf der Zulassung drohe jedem Halter jedoch die Stilllegung seines Fahrzeugs, was zu einem massiven Wertverlust führen könne. 

Fahrlässiger Verstoß durch Daimler AG

Die Daimler AG hätte zumindest fahrlässig diesen Verstoß zu verantworten.  

Schließlich wäre nach den Verkehrsgepflogenheiten angesichts der Bedeutung europarechtlicher Vorschriften und dem hohen Umweltschutzniveau, aber auch für die korrekte Information von Verbrauchern, eine eingehende Befassung mit der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihrem rechtlichen Rahmen im Hause Daimler erforderlich gewesen. Nicht diesem hohen Sorgfaltsmaßstab genügend sei es gewesen, so das Gericht, dass man sich bei Daimler auf die Überlegung zurückziehe, dass es genüge, die Prüfstandtests zu bestehen.  

Wir sind die Vorreiter im Dieselabgasskandal – auch gegen die Daimler AG. Zudem können wir sagen, dass wir die erste Kanzlei in Deutschland sind, die eine positive Entscheidung vor dem BGH in einem Daimler-Verfahren erwirkt hat. Das ist nicht nur ein enormer Erfolg für uns als Kanzlei, sondern vor allem ein unglaublicher Erfolg für jeden betroffenen und geschädigten Fahrzeughalter. Wir empfehlen Ihnen, lassen Sie Ihre Ansprüche bei uns kostenlos und unverbindlich prüfen. 

Über Rogert & Ulbrich

Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird. 

Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof – gegen die Daimler AG zu klagen. 

Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten