Darf das Jobcenter EU-Ausländer von Leistungen ausschließen?
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Die Antwort lautet: Ja, aber längst nicht in jedem Falle. Die ausländerrechtlichen Leistungsausschlüsse des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II sind nämlich nicht ohne weiteres mit Verfassungsrecht oder Europarecht vereinbar.
Häufiges Beispiel:
Mutter oder Vater ist EU-Unionsbürger und Arbeitnehmer, der andere Elternteil (Unionsbürger oder Drittstaatsangehöriger ) nicht. Beide sind nicht verheiratet und haben gemeinsame Kinder, von denen mindestens eines schulpflichtig ist. Der erwerbstätige Elternteil und die gemeinsamen Kinder erhalten (aufstockende) Leistungen. Der andere Elternteil ist nach Ansicht des Jobcenters von Leistungen ausgeschlossen, da die Elterneigenschaft vom Jobcenter nicht als hinreichender Freizügigkeitsgrund angesehen wird.
Ablehnungen des Jobcenter oft rechtswidrig
Ein solche Verweigerung von Sozialleistungen ist weder mit dem verfassungsrechtlich geschuldeten Schutz von Ehe und Familie noch mit dem grundgesetzlichen Menschenrecht auf ein Existenzminimum zu vereinbaren. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen , die dem Einzelfall besser gerecht werden als der harte Gesetzeswortlaut.
Sich dagegen wehren
Die Jobcenter folgen in ihrer Praxis den Gerichten oftmals aber nicht. Daher dürfte in vielen Fällen erforderlich sein, Widerspruch oder Klage gegen eine Ablehnung einzulegen. Zusätzlich sollte ein Eilantrag beim Sozialgericht gestellt werden, damit vorläufig die Existenz gesichert werden kann.
Kosten für Gerichtsverfahren müssen übernommen werden
Für Gerichtsverfahren gibt es Prozesskostenhilfe (PKH), die in Fällen der Leistungsverweigerung aufgrund ausländerrechtlicher Ausschlüsse nicht verweigert werden darf (Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 BvR 1246/19). Denn, so das Gericht, die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses für nicht erwerbstätige, nicht ausreisepflichtige Unionsbürger sei eine ungeklärte Rechtsfrage.
Fazit:
Die Rechtmäßigkeit einer ablehnenden Entscheidung sollte im Zweifel fachlich geprüft werden. Da das Themengebiet kompliziert ist und die Rechtssprechung sich dynamisch fortentwickelt, sind rechtliche Schritte gegen Ablehnungen meist sinnvoll.
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