👰🤵 Das Ehegattenerbrecht oder Was passiert, wenn der Partner stirbt und man nicht verheiratet ist? (Teil IV)

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier muss ich zunächst mit einem weit verbreiteten Mythos im Erbrecht aufräumen. Denn egal wie lange Du mit Deinem Partner zusammen bist und egal, was ihr alles füreinander getan habt, erbrechtlich bist Du außen vor und hast ohne Testament keinen Anspruch auf den Nachlass. Vermutlich musst Du diesen sogar noch an die gesetzlichen Erben herausgeben und deren Auskunftswünsche beantworten. 🚫

💍 Erst durch die Heirat verändert sich die gesetzliche Erbfolge. Mit der Eheschließung erhalten Eheleute oder eingetragene Lebenspartner neben den Verwandten ein eigenes Erbrecht und auch Anspruch auf einen Pflichtteil.

❓ Also doch schnell heiraten? Das muss jeder selbst entscheiden, ⚠️ aber ein Testament oder Erbvertrag sollte auf jeden Fall erstellt werden. 📄✍️

👉 Einmal verheiratet wird es nicht weniger komplex.

Grundregel: der überlebende Ehegatte erbt neben Verwandten der 1. Ordnung zu 25%, neben Verwandten der 2. Ordnung oder neben Großeltern 50%. (Zur Erbenreihenfolge vgl. Teil II)

👉 Je nach Güterstand ändert sich die Quote des Ehegatten. Die drei wichtigsten Güterstände und deren Auswirkungen findest Du stark vereinfacht in der Übersicht.

👉 Wenn Du noch keinen Ehevertrag geschlossen hast, dann lebst Du in der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand. Dann gibt es das sogenannte „Bonner Quart“ in Höhe von 25% im Regelfall pauschal on top zum gesetzlichen Ehegattenerbrecht, und zwar egal, ob es einen rechnerischen Zugewinnanspruch des Längerlebenden gab oder nicht.

Und so kommen wir schon zum zweiten Mythos, denn Ehegatten haben nicht immer Anspruch auf 50% des Nachlasses, sondern es kommt darauf an wie wir nachfolgend sehen können am Beispiel Eheleute mit Kind.

✔️Zugewinngemeinschaft:
• gesetzlicher Erbteil 1/4 (25%)
➕ Pauschaler „Aufschlag“ in Höhe von 1/4 (25 %) [im Ergebnis also 50%] oder
• gesetzlicher Pflichtteil 50% von 1/4 = 1/8 (12,5%)
➕ konkrete Zugewinnberechnung
[❗Anzahl der Kinder spielen keine Rolle]

✔️Gütertrennung:
• bei einem Kind: 1/2
• bei zwei Kindern: 1/3
• ab drei Kindern: 1/4

✔️ Gütergemeinschaft
• 50% des gemeinsamen Vermögens
➕ gesetzlicher Erbteil 1/4 (25%) des verbleibenden Vermögens

⚖️📜 Kurz gesagt, unverheiratete Partner sind nicht automatisch erbberechtigt. 

❗ Verheiratet oder nicht, die beste Möglichkeit, sicherzustellen, dass der Partner oder die Partnerin nach dem Tod erbt, besteht darin, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. 🖋️🔒


#Erbrecht#GesetzlicheErben#Familienrecht#Nachfolgeberatung#Testament


🤝💍📜 Ehe und Vermögen: Zugewinngemeinschaft , Gütertrennung & Gütergemeinschaft

In der Welt der Ehe und Rechtsangelegenheiten gibt es verschiedene Arten, wie Paare ihr Vermögen verwalten können. Hier erkläre ich den Unterschied zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung auf einfache und stark verkürzte Weise!

🏦 Zugewinngemeinschaft: In dieser Regelung behält jeder Ehepartner sein eigenes Eigentum, das er vor der Ehe hatte oder während der Ehe erwirbt. Das Vermögen wird nicht buchstäblich in einen Topf geworfen. Stattdessen wird der Zugewinn berechnet, indem man das Vermögen zu Beginn der Ehe mit dem am Ende der Ehe vergleicht. Wenn die Ehe endet (sei es durch Scheidung oder Tod), gleicht man den Unterschied zwischen diesen beiden Werten aus. Das bedeutet, dass der Ehepartner mit dem größeren Zugewinn eventuell einen Ausgleich vom anderen Partner erhält, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte fair geteilt werden.

📜 Gütertrennung: Hier behält jeder Ehepartner das volle Eigentum über das, was er erwirbt, ohne Ausgleich am Ende der Ehe. Anders gesagt, es gibt keinen "Topf" für das gemeinsame Vermögen, und jeder bleibt für sein eigenes Vermögen verantwortlich.

💑 Gütergemeinschaft: Bei dieser (nicht so häufig anzutreffenden) Regelung wird das Vermögen beider Ehepartner miteinander vermischt. Alles gehört beiden Partnern gleichermaßen, unabhängig davon, wer es erworben hat. Im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls wird das gemeinsame Vermögen gerecht aufgeteilt.

Die Wahl zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung (oder auch Gütergemeinschaft) hat aber auch Auswirkungen auf das Erbrecht, wie oben aufgezeigt. 



In Bezug auf das Erbrecht des Ehegatten kommt es auf die weiteren gesetzlichen Erben an und darauf welchen Güterstanddie Eheleute (vereinbart) hatten. Auch dazu nochmals die Übersicht in der Grafik.

Foto(s): Tobias Blüming

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