Das Gebiss passt nicht - ich zahle nicht!

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Probleme bei der Zahlung der Zahnarztrechnung

Es kommt häufig vor, dass Patienten Probleme mit einem neu erstellten Zahnersatz haben.

Das kann daran liegen, dass der Zahnersatz nicht ordnungsgemäß gefertigt wurde. Folgen können beispielsweise sein, dass sich die Prothese nicht einsetzen lässt, immer wieder herausfällt, scharfe Kanten vorhanden sind oder sich schmerzhafte Druckstellen bilden.

Zahnersatz ist teuer und die Krankenkasse zahlt üblicherweise nur einen Teil der Kosten hinzu.

Der Patient kann aber deshalb die Zahlung der Rechnung nicht einfach verweigern oder sein Geld zurückverlangen, wenn die Prothese oder Brücke nicht passt.

Das geht erst dann, wenn die Arbeit des Zahnarztes so mangelhaft ist, dass sie für den Patienten gänzlich unbrauchbar ist.

Dem Zahnarzt steht auch das Recht zu, seine Arbeit nachzubessern. Dies ist oft schwierig, weil der Patient das Vertrauen zu seinem Zahnarzt verloren hat, insbesondere wenn bereits ein oder zwei Nachbesserungsversuche erfolglos geblieben sind.

Der Patient darf den Zahnarzt aber erst wechseln und die Zahlung der Rechnung verweigern, wenn die Fortsetzung der Behandlung für ihn als unzumutbar anzusehen ist.

Das ist häufig schwer einzuschätzen, weil dies ganz individuell für jeden Einzelnen anhand einer Gesamtbetrachtung zu entscheiden ist.

Gerne unterstütze ich Sie darin, diese Beurteilung zu treffen und auch Ansprüche geltend zu machen.

Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen unsere Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth gern mit Rat und Tat zur Seite.


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