Das neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG). Was kann es?

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Ab dem 01. Januar 2021 ist das Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Hierdurch wurde ein Schritt Richtung vorinsolvenzliches Verfahren gemacht, wodurch die Lücke zwischen einer außergerichtlichen Sanierung und der Sanierung in der Insolvenz geschlossen werden soll.

Was bedeutet das Gesetz für Ihr Unternehmen?

Wenn sich in Ihrem Unternehmen eine Zahlungsunfähigkeit und dadurch eine mögliche Insolvenz anbahnt, ermöglicht Ihnen das neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz eine Sanierung vorzunehmen, ohne dass Sie dabei eine Insolvenz anmelden müssen. Dafür muss ein sog. Restrukturierungsplan aufgestellt werden. Ein Anwalt kann ihnen dabei helfen, möglichst unkompliziert und ohne große Kosten eine Restrukturierung vorzunehmen.

Ablauf der Restrukturierung

Zunächst einmal muss eine drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig erkannt werden. In Hinblick auf diese wird dann ein Restrukturierungsplan aufgestellt, welche folgende Bestandteile haben muss:

  • Einen gestaltenden und einen darstellenden Teil

  • Eine Erklärung der Bestandsfähigkeit

  • Eine Ertrags- und Liquiditätsplanung

  • Eine Erörterung und Erläuterung an die betroffenen Gläubiger.

Die betroffen Gläubiger müssen dann über den Restrukturierungsplan abstimmen. Dabei müssen 75 % der Gläubiger für den Plan stimmen. Hierbei bestimmt der Schuldner die Gläubiger. Es müssen also nicht alle sein.

Muss eine Restrukturierung vor einem Gericht getätigt werden?

Damit ein möglichst unkompliziertes Verfahren ermöglicht werden kann, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, das Restrukturierungsverfahren vor einem Restrukturierungsgericht durchzuführen. Sie müssen nur Ihren aufgestellten Restrukturierungsplan vor den betroffenen Gläubigern erläutern und erklären. Diese müssen mit 75 % Mehrheit für diesen Plan stimmen. Komplizierter wird es jedoch, wenn die Mehrheit nicht erreicht wird oder andere Komplikationen auftreten. Dann ist die Einbeziehung des Restrukturierungsgerichts erforderlich. Durch dieses Gericht wird der Plan dann noch mal genauestens geprüft, eventuell abgeändert und dann bestätigt. Dabei stellt es außerdem noch gesonderte Anforderungen an das Verfahren, wie zum Beispiel, dass der Schuldner nicht zahlungsunfähig sein darf oder die Ansprüche der Gläubiger erfüllbar sein müssen.

Sie sehen, ein Restrukturierungsverfahren benötigt sehr viel Planung und Zeitaufwand, damit es so einfach und unkompliziert wie möglich für ihr Unternehmen abläuft.

Sie wollen die Restrukturierung nicht alleine bewältigen?

Sie wollen selber einen Restrukturierungsplan aufstellen und dies so unkompliziert wie möglich für Ihr Unternehmen gestalten, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen alle Möglichkeiten aufzeigen.


Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/starug/BJNR325610020.html


Foto(s): Photo by energepic.com from Pexels


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