Das Testament: Oft hilfreich – zu oft ist keines vorhanden

  • 2 Minuten Lesezeit

„Ich brauche kein Testament, das lohnt sich bei mir nicht“, „Ich will nicht extra zum Notar gehen, das kostet doch nur Geld“, „Mein Mann erbt doch sowieso alles“ oder „Meine Angehörigen werden das auch ohne Testament regeln.“

Die Ausreden, mit denen viele Menschen sich vor der Auseinandersetzung mit der Frage drücken: „Soll ich ein Testament errichten?“, sind unerschöpflich. Bei genauerem Hinsehen gibt es fast immer gute Gründe, ein Testament zu verfassen. In den allerwenigsten Fällen kommt es nicht darauf an.

Nachfolgend ein paar Punkte, die jeder, der sich mit der Frage auseinandersetzt, überdenken sollte.

Das Einfachste zuerst: Ein Testament zu errichten, ist nicht kompliziert. Es besteht zwar ein gewisser Formzwang, aber ein Testament muss weder vom Notar aufgesetzt, noch notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Das Testament muss nur vollständig persönlich mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, weil seine Handschrift schwer leserlich ist, sollte vielleicht doch lieber zum Notar gehen.

Aber ansonsten braucht es für die Errichtung eines Testamentes weder das schöne Papier, noch geht es darum, sich im Testament perfekt auszudrücken. Maßgeblich ist, dass für einen Dritten erkennbar ist, dass es sich um eine Regelung für den Todesfall handelt. Das Testament muss nicht unbedingt, sollte aber der Klarheit halber mit „Mein letzter Wille“ oder „Testament“ überschreiben sein. Auch sollten Ort und Datum angegeben werden. Ein Testament ist zwar nicht ungültig, wenn Ort und Datum fehlen. Ohne Datum kann aber z. B. bei mehreren vorliegenden Testamenten nicht festgestellt werden, welches das zeitlich zuletzt verfasste – und damit das maßgebliche – Testament ist.

Anstatt auf Muster im Internet mit juristischen Fachbegriffen zurückgreifen, formulieren Sie lieber Ihren letzten Willen mit eigenen Worten, wie Sie Ihren Nachlass geregelt haben wollen. Juristische Fachbegriffe haben nicht immer die Bedeutung, die der Laie ihnen zuordnet.

Lebenssituationen ändern sich im Laufe der Jahre. Ein Testament kann einfach ergänzt oder widerrufen werden, indem man es durch ein neues ersetzt oder Änderungen im vorhandenen Dokument vornimmt. Für Testamentszusätze oder Nachträge gelten die gleichen Formvorschriften wie für das eigentliche Testament. 

Zu glauben, man brauche in seiner persönlichen Situation kein Testament, ist meistens falsch. In den wenigsten Fällen sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse so, dass auch ohne Testament, d. h. im Wege der gesetzlichen Erbfolge, der Nachlass wie gewünscht geregelt wird. Gerade im Hinblick auf die gesetzliche Erbfolge gibt es viele falsche Vorstellungen und Irrtümer.

Nur wer ausreichend informiert ist, kann sicher sein, dass aufgrund der Festlegungen im Testament mit dem Nachlass so verfahren wird, wie es seinen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Eine fachkundige anwaltliche Beratung ist immer empfehlenswert. Die Kosten hierfür sind überschaubar und eine gute Investition in die Umsetzung Ihres letzten Willens. 

Frau Rechtsanwältin Andrea Riedi steht Ihnen in unserer Kanzlei in allen erbrechtlichen Fragen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Andrea Riedi

Beiträge zum Thema