Datenleck bei Facebook & Co: Warum betroffene Nutzer unbedingt handeln sollten

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Datenleck Facebook jetzt handeln

Wer ein Facebook-Konto hat, sollte prüfen, ob er oder sie von einem Datenleck betroffen ist. Denn Hacker konnten im April 2021 mehrere Hundert Millionen von User-Daten abgreifen und diese im Internet veröffentlichen. In Deutschland trifft dies rund sechs Millionen Menschen. Da es hierzulande rund 30 Millionen Facebook-User gibt, ist jedes fünfte deutsche Facebook-Konto vom Datenleck betroffen. 

Wer vom Datenleck betroffen ist, sollte laut Verbraucherschützer unbedingt handeln. Denn bei den geleakten Daten handelt es sich unter anderem um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder gar persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Diese können von Betrügern genutzt werden, um an sensible Daten zu gelangen. Betroffene Personen berichten über vermehrte Spam-Mails oder -SMS von unbekannten Rufnummern mit Links zu sogenannten Phishing-Seiten.  

»Dies sind gefälschte Seiten von gebräuchlichen Services wie etwa DHL, Hermes, Amazon oder Ebay«, warnt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Diese Seiten sind meist so gut gefälscht, dass Verbrauchern die Täuschung kaum auffällt. So werden die Betroffenen aufgefordert, sensible Daten einzugeben oder sich bei ihrem Konto einzuloggen – beispielsweise weil angeblich ein Paket von DHL an sie nicht ausgeliefert werden konnte oder weil sie ihr Ebay-Konto verifizieren sollen. Somit können die Betrüger die Login-Daten ergaunern oder andere sensible Informationen, schlimmstenfalls Kreditkartendaten.« 

Facebook sowie auch andere vom Datenleck betroffene Unternehmen wie WhatsApp, Twitter, Deezer oder Uber reden den Schaden gern klein. Aber für Millionen von Verbrauchern bedeutet das Datenleck, dass sie nicht sicher sein können, irgendwann einmal aufgrund von gefälschten Mails oder SMS auf Betrüger hereinzufallen. »Deshalb ist aus unserer Sicht hier durchaus bereits ein Schaden entstanden«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. 

»Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss ein Unternehmen wie Facebook für einen sicheren Umgang mit persönlichen Daten der Nutzer sorgen. Dagegen hat Facebook aber eindeutig verstoßen, sodass Betroffene nach Art. 82 DSGVO Recht auf Schadensersatz haben. Als Verbraucherschützer raten wir allen Facebook-Usern zur Prüfung, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Dies kann man kostenlos auf der Seite “www.haveibeenpawnd.com” des IT-Spezialisten Troy Hunt durchführen. Man braucht nur seine Handynummer (mit +49 als Ländervorwahl für Deutschland) oder seine E-Mail-Adresse einzugeben.« 

Aber lohnt es sich für Betroffene überhaupt, gegen ein so großes Unternehmen wie Facebook vorzugehen? »Aus unserer Sicht ist es für jeden User überaus wichtig, im Falle des Datenlecks zu handeln«, so Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »In erster Linie geht es darum, dass Facebook durch den Schadensersatz, der den Betroffenen zusteht, zum sorgfältigeren Umgang mit Kundendaten gezwungen wird. Dies geht nur, wenn der Druck erhöht wird und sich möglichst viele Betroffene zur Wehr setzen.« 

Deutsche Gerichte sprachen in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile zum Thema Facebook-Datenleck. Im Februar 2023 sprach das LG Stendal einem User Schadensersatz zu (Az.: 21 O 96/22). Das LG Paderborn urteilte in gleich fünf Fällen positiv (Az.: 2 O 212/22, 2 O 185/22, 2 O 236/22, 3 O 193/22 und 2 O 99/22). Außerdem gab es unter anderem vom LG Oldenburg (Versäumnisurteil, Az. 5 O 1809/22), LG Zwickau (Versäumnisurteil, Az. 7 O 334/22) und LG Gießen (Versäumnisurteil, Az.: 3 O 256/22) verbraucherfreundliche Entscheidungen. Die Urteile sind zum Teil noch nicht rechtskräftig.  

Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Oder Sie wollen Ihr Konto prüfen lassen, wissen aber nicht wie? Dann helfen wir Ihnen gern weiter. Unter www.baumeister-rosing.de/datenleck_bei_facebook/ können Sie mit uns ganz einfach Kontakt aufnehmen. Wir prüfen Ihr Konto und beraten Sie gern in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zu ihren Möglichkeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie schnell und unkompliziert zu ihrem Recht kommen. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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