Dating-Portal – Abo-Falle: Parship und Elitepartner | Wertersatz-Forderungen der PE Digital GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Sowohl die Partnervermittlungsbörse Parship also auch das Dating-Portal Elitepartner werden von der Hamburger PE Digital GmbH betrieben.

Bei den beiden wohl bekanntesten Dating-Seiten sollte man annehmen, dass es sich dabei um seriöse Internetseiten handelt, die keine Abo-Falle zuschnappen lassen wollen. Das ist jedoch nicht der Fall:

Beide Partnerbörsen sehen für ihre Mitgliedschaftsverträge lange Kündigungsfristen von teilweise 12 Wochen vor. Dass ihnen ein Sonderkündigungsrecht zustehen könnte, wissen die meisten nicht. Ob in Ihrem konkreten Einzelfall Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, überprüfen wir gerne für Sie individuell.

Berechtigte Wertersatz-Forderung

Hinzu kommt, dass die Partnerbörsen für den Fall, dass jemand von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen Gebrauch macht, einen Wertersatz für die genutzte Zeit in der Online-Partnerbörse verlangt. Grundsätzlich sieht § 357 Abs. 7 BGB tatsächlich einen Wertersatz für den Unternehmer vor. Einige Gerichtsurteile (wie beispielsweise AG Hamburg Az. 8b C 71/17) sind ebenfalls der Auffassung, dass den Betreibern der Online-Dating-Plattformen grundsätzlich ein Wertersatz zusteht.

Zu hoher Wertersatz

Allerdings ist der Wertersatz anders zu berechnen, als die PE Digital GmbH dies in den meisten Fällen vornimmt: Die PE Digital GmbH garantiert seinen Mitgliedern die Kontaktaufnahme zu fünf bzw. sieben möglichst genau passenden potenziellen Lebenspartnern bei einer Mitgliedschaftsdauer von sechs bzw. zwölf Monaten. Wenn diese Anzahl der Kontakte bereits (anteilig) während der 14-tägigen Widerrufsfrist erreicht wurde, sei daran der Wertersatz zu bemessen. Das AG Hamburg geht jedoch von einer zeitbezogenen Rechnung aus. Demnach sei für die genutzte Zeit anteilig zu der Vertragsdauer Wertersatz zu leisten.

Die nächsten Schritte

Die Chancen, sich vom Vertrag mit der PE Digital GmbH zu lösen und bereits getätigte Zahlungen zum größten Teil zurückzubekommen, sind also sehr hoch. Sie sollten also möglichst schnell einen anwaltlichen Rat hinzuziehen, um von vorneherein richtig für das weitere Vorgehen verhalten zu können. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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