Der Auflösungsvertrag im Arbeitsrecht: Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Was ist ein Auflösungsvertrag?

Wünscht der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Beendigung des Arbeits-Verhältnisses, kommt ein Auflösungsvertrag (auch Aufhebungsvertrag genannt) in Betracht.

Der Unterschied zur Kündigung: Ein Auflösungsvertrag ist nur mit beidseitigem Einverständnis wirksam. Das bedeutet, das der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, schnell einen Mitarbeiter zu entlassen, indem er ihm einen Auflösungsvertrag vorlegt. Unterschreibt nämlich der Beschäftigte diesen nicht, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.


Beinhaltet der Auflösungsvertrag eine Kündigungsfrist?

Nein, eine Kündigungsfrist beinhaltet der Auflösungsvertrag nicht. Aus diesem Grund ist er für Arbeitgeber interessant. Unterschreibt nämlich der Arbeitnehmer den Auflösungsvertrag, besteht so die Möglichkeit, diesen recht unkompliziert aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen. Im Gegensatz zur Kündigung hat er hier nämlich nicht die hohen Hürden des Kündigungsschutzes zu beachten.

Aber auch für Arbeitnehmer hat der Auflösungsvertrag Vorteile. Hat dieser schon einen neuen Job in Aussicht und will eine lange Kündigungsfrist umgehen? Dann ist es sinnvoll, einen Auflösungsvertrag vorzuschlagen.

Falls jedoch kein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht steht, ist die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld zu beachten. Die Agentur für Arbeit behandelt den Arbeitnehmer beim Auflösungsvertrag nämlich genauso, als hätte er selbst gekündigt. In diesen Fällen, nämlich wenn der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis ohne triftigen Grund beendet, sieht die Arbeitsagentur eine Sperre beim Arbeitslosengeld vor. Diese dauert in der Regel zwölf Wochen.


Mein Arbeitgeber droht mit Kündigung, sofern ich den Auflösungsvertrag nicht unterzeichne. Ist das rechtens?

Hier stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber einen wirksamen Grund hat, dem Beschäftigten die Kündigung auszusprechen. Falls ja, hat der Chef die Möglichkeit, auf eine drohende Kündigung aufmerksam zu machen, sofern der Arbeitnehmer den Auflösungsvertrag nicht unterschreibt.

Besteht jedoch kein Kündigungsgrund und der Auflösungsvertrag dient nur als Druckmittel? Dann hat der Arbeitnehmer die Option, das Vorgehen des Arbeitgebers zu ignorieren. Konsequenzen drohen hierbei keine. Allerdings ist es ratsam, in solch einem Fall ein klärendes Gespräch mit dem Chef zu suchen.


Was hat der Auflösungsvertrag zu regeln?

Der Auflösungsvertrag regelt die Beendigung des Arbeits-Verhältnisses. Außerdem ist es sinnvoll, darin verbleibende Urlaubstage und Überstunden zu regeln. Falls die Parteien Vereinbarungen über eine Abfindung getroffen haben, ist dies ebenfalls im Auflösungsvertrag zu verankern.


Ist ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag wirksam?

In Deutschland gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Trotzdem ist die freie Vertragsgestaltung in diesem Fall eingeschränkt. Die Schriftform des Auflösungsvertrags ist daher zwingend notwendig.


Ist es möglich, einen Auflösungsvertrag zu widerrufen?

Auch wenn eine der Parteien die Unterzeichnung des Auflösungsvertrages bereits kurze Zeit später bereut, besteht weder ein Widerrufs- noch Rücktrittsrecht. Solch eine Vereinbarung sicherheitshalber im Auflösungsvertrag zu verankern, ist nicht üblich. Daher ist es ratsam, vor der Unterzeichnung die Konsequenzen des Vertrages und die Entscheidung in Ruhe zu überdenken.

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