Der Ehevertrag für grenzüberschreitende Ehen – Internationales Familienrecht

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In Zeiten, in denen unterschiedliche Länder und Kulturen immer stärker zusammenwachsen, nimmt auch die Zahl sogenannter „binationaler Ehen“ stetig zu.

In Zahlen ausgedrückt, werden mittlerweile rund 13 % aller Ehebündnisse zwischen einem deutschen und einem ausländischen Partner geschlossen. Von einer binationalen oder interkulturellen Ehe kann hierzulande immer dann gesprochen werden, wenn die Staatsangehörigkeit bei Mann und Frau variiert.

Im Scheidungsfall begegnen solchen Paaren besondere Herausforderungen. Sämtliche juristische und wirtschaftliche Risiken kreisen dabei um die Frage, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt. Denn, egal ob innerhalb oder außerhalb der EU, die Rechtssysteme unterscheiden sich im internationalen Vergleich deutlich voneinander.

Daher empfiehlt es sich dringend, die wirtschaftlichen und praktischen Risiken im Scheidungsfall bereits im Vorfeld zu bedenken und größtmöglich einzudämmen. Hierzu eignet sich bei Ehepaaren mit internationalen Beziehungen der Ehevertrag.

1. Was kann durch einen Ehevertrag geregelt werden?

Der Ehevertrag kann individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Paares zugeschnitten werden. Das geltende Recht bietet eine Vielzahl von Anpassungsmöglichkeiten, die genutzt werden können, um die Nachteile im Scheidungsfall so gering wie möglich zu halten.

In einem Ehevertrag können Aspekte des nachehelichen Unterhalts, der Zugewinnausgleich sowie der Versorgungsausgleich geregelt werden. Das eheliche Güterrecht steht beispielsweise im freien Belieben des Paares. Das bedeutet, dass die Eheleute sich keinesfalls dem gesetzlichen Leitbild der Zugewinngemeinschaft unterordnen müssen. Gerade wenn es dem Ehepaar wichtig ist, zunächst keine wirtschaftlichen Folgen an das Ehebündnis zu knüpfen, kann die Gütertrennung sinnvoll sein. Selbst das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder kann – innerhalb gewisser Grenzen – bereits im Vorfeld vereinbart werden.

Gerade im internationalen Kontext empfiehlt es sich eine Rechtswahlklausel in den Ehevertrag aufzunehmen. Außerdem sollte eine Regelung darüber getroffen werden, wo der „gewöhnliche Wohnsitz“ des Paares angesiedelt ist.

Dadurch, dass das internationale Familienrecht von den Unterschieden der einzelnen Rechtsordnungen geprägt ist, sollte in diesem Bereich stets ein versierter Experte hinzugezogen werden. Neben den sprachlichen Fähigkeiten des Rechtsanwaltes ist hier vor allem auf fundierte Rechtskenntnisse im ausländischen Rechtssystem zu setzen.

2. Wann ist der Ehevertrag wirksam?

Im Einklang mit den wesentlichen Grundsätzen des allgemeinen Zivilrechts, gilt dem Grunde nach Vertragsfreiheit für den Ehevertrag. Das bedeutet, dass es den Beteiligten grundsätzlich unbenommen ist, ob sie einen Ehevertrag abschließen wollen und wie sein Inhalt aussehen kann.

Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Gerichte einen Ehevertrag nur in eng begrenzten Ausnahmesituation für unwirksam und nichtig erklärt haben. Diese Linie der Rechtsprechung wurde allerdings 2001 vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof aufgegeben. Mittlerweile wird der Ehevertrag an der Grenze der Sittenwidrigkeit und an den Geboten von Treu und Glauben gemessen.

Wenn die Regelungen so gestrickt sind, dass einer der Ehegatten im Scheidungsfall erhebliche Nachteile und Lasten trägt, während der andere von dem Ehevertrag profitiert, kann der Vertrag unwirksam sein. Besonders kritisch sind solche Vereinbarungen einzustufen, die etwa den Betreuungsunterhalt des gemeinsamen Kindes betreffen. Regelungen zum Güterstand sind jedoch in aller Regel wirksam!

3. Aktualität des Ehevertrages

Die Aktualität des Ehevertrages ist von größter Bedeutung. Binationale Ehen und internationale Beziehungen haben oftmals eine besondere Dynamik. Der häufige Wechsel des Aufenthalts- oder Wohnortes kann ein Grund dazu sein, den Ehevertrag in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, die entsprechenden Regelungen jährlich überprüfen zu lassen. Dabei kann zum einem hinterfragt werden, ob die bestehenden Vereinbarungen noch sinnvoll sind. Zum anderen kann hierbei auch beleuchtet werden, ob neuere Regelungen hinzuzufügen sind.

4. Fazit

Der Ehevertrag ist ein wichtiges Instrument der Absicherung für Ehepaare mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten. Immer dann, wenn unterschiedliche Rechtsordnungen zur Anwendung kommen könnten, steigert ein Ehevertrag die Klarheit und Rechtssicherheit. Wenn es dann nämlich wider Erwarten zur Scheidung kommt, können die Eheleute auf diejenigen Regelungen zurückgreifen, die sie sich selbst gegeben haben.

Die Kanzlei Senol ist im internationalen Familienrecht erfahren und im Umgang mit fremden Rechtsordnungen versiert. Gerade wenn es um die sprachlichen und juristischen Feinheiten geht, können wir unseren Mandanten handfeste Hilfestellungen bieten. Nehmen Sie daher jederzeit gerne Kontakt zu uns auf, wenn auch Sie über den Abschluss eines Ehevertrages nachdenken!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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