Der einzig richtige Ansatz: Holen Sie Ihr Geld zurück!

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Ist Ihr Geld einmal weg, trösten allgemeine Bekundungen Ihrer ursprünglichen Berater, wie „Pech gehabt" oder   "unvorhergesehene Marktbewegungen" wenig. Ihr Geld, welches mühsam erspart wurde, mag für immer verloren erscheinen.

Vielleicht schämen Sie sich als geprellter Anleger sogar. Wer will schon vielleicht als gieriger und leichtgläubiger „Zocker" dastehen. Vor Gericht, haben Sie vielleicht gehört, man bekäme eh nichts.

In vielen Fällen kann es jedoch gelingen Gelder für die Mandanten zurückholen. Diese Versuche zu unternehmen empfehlen wir.

Manche reden von Fehlberatung der Banken und Finanzdienstleister und Vermittler.

Wir halten dies in vielen Fällen für eine maßlose Untertreibung. Wir haben regelmäßig geschädigte Anleger vertreten, die wir als Opfer von Anlagebetrugsfällen betrachten, die allen erdenklichen Rechtschutz verdienen. Dies z. B.: wenn tatsächlich zur Altersversorgung oder zum Vermögensaufbau tatsächlich etwa:

  • Risiko - Aktien, Penny Stocks, (kreditfinanzierte) Fondsanteile an Aktien- und Immobilienfonds, Anleihen, Optionen,Termingeschäfte, CFDs, Differenzgeschäfte
  • Forex Handel, Gesellschaftsbeteiligungen, atypisch stille Beteiligungen
  • Einlagegeschäfte, OTC Geschäfte, Zertifikate, Zinsswaps

u.v.m. vermittelt wurden.

Die Ausgangssituation ist nach unserer Erfahrung für den geschädigten Kapitalanleger zu Beginn immer eine Ähnliche:

Selbst ernannte Finanzanlage - Berater oder gar Experten von Banken, Vermittler von Kapitalanlagefirmen,  ja sogar Telefonverkäufer (Letztere gerne von Düsseldorf aus handelnd) verstanden es durch scheinbar weltgewandtes Auftreten Sie als künftigen Anleger über Gewinnmöglichkeiten zu täuschen und Risiken zu verharmlosen, Bedenken zu zerstreuen.

Es wurde von dem vermeintlichen Profi so lange auf Sie eingeredet, dass Sie sich „wie ein Dummer" gefühlt hätten, wäre der geäußerten Anlageempfehlungen nicht gefolgt worden.

Dies erklärt sich sehr einfach: Den wortreichen Beurkundungen glaubend, hält der Anleger den Berater für den Profi. Diesem wird letztendlich ab einer gewissen Zeit das Vertrauen entgegengebracht das man zu einem Berater haben muss.

Ist schließlich alles Geld, was es beim Anleger abzuholen gab investiert, ist der Vermittler und Berater zufrieden. Die Anlageentscheidung wird gelobt.

Treten dann die Verluste ein,  werden vielfältiger Erklärungen gefunden, um den Anleger hinzuhalten, falls der Berater oder Vermittler überhaupt noch zu sprechen ist.

Die Verluste bei Aktienfonds seien, so die nachträglichen Aussagen der Vermittler und Berater nur vorübergehend.  Die Preise von Immobilien, so ist zu hören, werden nachträglich wieder steigen. So die Bekundungen des Immobilien (-fonds) - Vermittlers. Der Immobilienfondsanteil sei zwar gerade fast wertlos, die drohende Inflation würde jedoch das Verlustgeschäft in der Zukunft wieder in den Gewinnbereich tragen. Gar Zertifikate bereits insolventer Firmen sollen wieder werthaltig werden. Eine Entschädigung würde angeblich geleistet werden und zwar freiwillig oder vom Staat. Schriftlich gibt es jedoch keine Zusagen.

Nachdem die dritte Lebensversicherung in Folge vermittelt und dann in einen Risikofonds einbezahlt wurde hat mancher Berater auch noch den Nerv zu erklären der vorübergehend  nun eingetretene weitere Werteverlust von  50 %  würde alsbald mit „mindestens 80 % Wertezuwachs am Dax wieder reingeholt."

Viele tatsächlich das Risiko steigernde Faktoren werden und wurden dem Anleger nie genannt, dafür Gewinnpotenzial vorgegaukelt, das uns an leidenschaftliche Märchenerzähler erinnert.

Irgendwann einmal kommt jedoch die Erkenntnis:  Das Geld ist weg!

Die rhetorisch gut geschulten Vermittler legen spätestens im Fall Ihrer gerichtlichen Inanspruchnahme auf Schadensersatz größten Wert darauf nicht beratend, sondern allenfalls vermittelnd tätig geworden zu sein. Anlageinitiatoren erklären, dass die Beteiligung klar und deutlich als Risikobeteiligung im Prospekt ausgewiesen ist. 

Von Fondsinitiatoren ist zu vernehmen: Wer erst einmal sein Geld in einen Fondsanteil investiert hat, kann im Regelfall hierüber nicht mehr hierüber verfügen. Das Kapital ist Schwankungen des Marktes ausgesetzt.

Immobilienfondsanlegern droht schlimmstenfalls eine massive Nachschusspflicht, die manchmal zwar rechtlich nicht gerechtfertigt aber erstaunlich gerne von Fondsverwaltungen oder übernehmenden Banken verlangt und auch noch von den Anlegern ungeprüft bezahlt wird.

Wir empfehlen im Zweifelsfalle ohne großes Zögern einen versierten Anwalt mit der Prüfung der in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückabwicklung zu beauftragen.

Tatsächlich wird dann nach rechtlicher Prüfung in begründeten Fällen Folgendes festgestellt:

Die angeblichen Berater bzw. Vermittler, Börsenexperten oder Initiatoren der Kapitalanleger sind dessen Vertragsgegner nicht Vertragspartner.

Der Börsenexperte, der am Telefon erklärt hat, welche Geldbeträge dem englischen, dänischen oder amerikanischen Brokergesellschaften für den Ankauf welcher Termingeschäfte, Derivate oder für welchen Forex Handel zu bezahlen sind, vergaß mitzuteilen, dass bei einem häufig genug initiierten Handel wegen der anfallenden Kosten eher Verluste drohen und Gewinne von vorneherein nicht zu erwirtschaften sind. Das tägliche Umschichten von Penny Stocks, CFD´s oder sonstiger Derivate hat das Geld vernichtet nicht die vorgegebenen Börsenverluste.

Auch dem ausländischen Brokerunternehmen ist der Verbleib einer Investition Ihrerseits grundsätzlich gleichgültig da ggf. lediglich einen Markt, meist abgekoppelt von staatlich beaufsichtigten Börsen bereitstellt wird, auf welchem der Anleger (angeblich) alleine und eigenverantwortlich (die an ihn vermittelten) Geschäfte durchführt.

Der Broker ist nicht nur Handelspartner oder hat den Marktplatz zur Verfügung gestellt, sondern Gegenspieler des Anlegers.

Dem Berater, Vermittler bzw. Telefonverkäufer ist das Schicksal Ihrer Anlage, egal ob Anteile an Fonds oder Gesellschaften egal. Dies im Regelfall für die Vermittlung Ihres Kapitals Provisionen unabhängig von der späteren Werteentwicklung bezahlt werden. Provisionen oder Agios, die von vorneherein von ihrem Kapital abgezogen werden und somit der Erwirtschaftung von Gewinnen, bzw. dem Erhalt des Kapitals entgegenstehen.

Die Initiatoren von Kapitalanlagegesellschaften leben schließlich z. B.: von Geschäftsführergehältern. Diese werden aufgrund abgeschlossener Verträge scheinbar legal verdient.

Die Depotbank verdient Depotgebühren für die Verwahrung Ihrer Wertpapiere. Mit Werteverlusten selbst hat sie nichts zu tun.

Es bedarf versierter Anwaltskanzleien, um die tatsächlichen Gegebenheiten zu prüfen. Die entgegen den Vertragsverhältnissen feststellbaren Umstände der Vermittlung vorzutragen. Täuschungen in Prospektunterlagen offenzulegen, um Schadensersatzansprüche mit dem notwendigen aber auch gebotenen Druck durchzusetzen. Strafanzeigen zu erstatten, Akteneinsichtgesuche zu stellen und über die zuständigen Aufsichtsbehörden Legitimationen zu prüfen.

Wenn die Verluste erst einmal eingetreten sind, ist das Geld erst einmal weg.

Ausschließlich über den Rechtsweg besteht im Einzelfall die Möglichkeit das wirtschaftliche Desaster zu kompensieren.

Seien Sie misstrauisch. Fürchten Sie die oft an den Tag gelegte Verzögerungstaktik, die im Regelfall nur dazu dient, Ihnen die Durchsetzung von Rechtsansprüchen aufgrund von Fristabläufen zu erschweren.

  • Werden Sie trotz eingetretener Verluste wiederholt vertröstet,
  • teilt die ursprünglich vermittelnde Bank mit, man könne ggf. in einigen Monaten etwas für Sie tun
  • Erklärt Ihnen Ihr Börsenprofi, man habe halt Pech aufgrund unvorhergesehener Marktentwicklungen gehabt

raten wir misstrauisch zu sein. Wir weisen darauf hin dass in Einzelfällen drei Jahre nach Anschaffung von Finanzinstrumenten erste Schwierigkeiten bei der Rechtsverfolgung auftreten können.  Falsch wäre es aber wiederum wegen Zeitablaufes von vorneherein den Kopf in den Sand zu stecken. Grundsätzlich kann es auch gelingen Schadensersatzansprüche nach 10 Jahren oder noch längerer Dauer gerichtlich erfolgreich durchzusetzen. Eines gilt jedoch sicher:

Je schneller zum Anwalt, desto problemloser und daher aussichtsreicher die Rechtsverfolgung in begründeten Fällen.

Wer nichts unternimmt, erhält auch nichts zurück. Die Chancen für die Anleger sind nach der Gesetzeslage nicht schlecht, da für die Initiatoren eine Menge juristischer Fallstricke gelegt sind.

Für den, der zeitnah einen versierten Anwalt beauftragt steht schnell fest, ob noch etwas erreicht werden kann, oder nicht.

Wir empfehlen, da sich der Rechtschutz der Kapitalanleger in eine Unzahl von Rechtsvorschriften manifestiert hat, das verloren gegangene Geld erst dann aufzugeben, wenn dies von einer Ihrerseits beauftragten Anwaltskanzlei bestätigt wird.

Dies wird dann der Fall sein, wenn der Rechtsweg keine Kompensation der Ihrerseits erlittenen wirtschaftlichen Schäden verspricht.

Martin J. Haas

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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