Der größte Fehler bei der Einstellung neuer Mitarbeiter (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter begehen viele Chefs einen bestimmten, für sie vermeidbaren, Fehler. Die finanziellen Nachteile dieses Fehlers sind immer erheblich. Um welchen Fehler es sich handelt und wie man ihn vermeidet, sagt der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:


Der größte Fehler, den Arbeitgeber bei Neueinstellungen begehen können, ist, dass sie die Probezeit nicht hinreichend nutzen. Eine Probezeit von sechs Monaten reicht dafür aus, sich von der Leistungsfähigkeit und Geeignetheit des Arbeitnehmers für die ausgeschriebene Stelle überzeugen zu können.


Genau das tun viele Arbeitgeber aber nicht. Oft wird dem Arbeitnehmer mehr Zeit gegeben. Anfängliche Schwierigkeiten und Fehler werden ihm nachgesehen. Man hofft, dass sich die Leistungen verbessern und Fehler nicht wieder vorkommen.


Jeder Arbeitgeber sollte aber die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, dafür nutzen, den Arbeitnehmer abschließend einzuschätzen. Lässt er sich länger Zeit, wird eine Kündigung nur unter den deutlich erschwerten Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes möglich sein.


Denn: Das Kündigungsschutzgesetz gilt bei allen Arbeitgebern, die regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigen, und dort für die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate andauert. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Probezeit. Verlängert der Arbeitgeber die Probezeit über die ersten sechs Monate hinaus, hat der Arbeitnehmer trotzdem nach sechs Monaten Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.


Die Nachteile, die der Arbeitgeber riskiert, wenn er mit seiner Entscheidung, den Mitarbeiter zu behalten oder nicht, länger als sechs Monate wartet, sind erheblich. Die hohen Hürden des Kündigungsschutzgesetzes führen regelmäßig dazu, dass der Arbeitgeber bei der Kündigung Fehler macht – und deshalb meist gezwungen ist, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen, wenn dieser gegen die Kündigung klagt.


Der Chef oder die Chefin kann das vermeiden, wenn er oder sie sich innerhalb der ersten sechs Monate ein abschließendes Bild vom neuen Mitarbeiter macht und die Kündigung während dieser Zeit ausspricht, falls er oder sie sich dafür entschieden hat.


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