Der Hobbit – Eine unerwartete Reise: € 815 Abmahnung von Waldorf Frommer

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Die bundesweit tätige Anwaltskanzlei Hechler ist der richtige Ansprechpartner für Betroffene, die eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Films „Der Hobbit - Eine unerwartete Reise" erhalten haben und € 815,00 bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen.

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

„Der Hobbit - Eine unerwartete Reise" ist ein neuseeländischer Fantasyfilm von Regisseur Peter Jackson und der erste Teil einer dreiteiligen Verfilmung des Romans Der Hobbit von J. R. R. Tolkien aus dem Jahr 1937. Der Film spielt 60 Jahre vor Tolkiens Der Herr der Ringe und enthält einige Elemente dieses Romans.

Dieser Film des Rechteinhabers „Warner Bros. Entertainment GmbH" soll in einer Internet-Tauschbörse rechtswidrig zum Upload angeboten worden sein. Der Abgemahnte kann zunächst davon ausgehen, dass das Schreiben mit der Überschrift „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss" mit beigefügter Unterlassungserklärung tatsächlich in dieser Tauschbörse angeboten wurde.

Ist die Abmahnung wegen „Der Hobbit - Eine unerwartete Reise" Betrug oder Abzocke?

Die Abmahnung von Waldorf Frommer ist nie Betrug oder Abzocke. Der Betroffene sollte recherchieren, wer an dem Tattag den Internetanschluss mitbenutzt hat. Eventuell kommen auch Besucher oder Gäste mit dem Smartphone in Betracht.

Die Tatsache, dass der Film „Der Hobbit - Eine unerwartete Reise" tatsächlich angeboten wurde, heißt noch lange nicht, dass der Anschlussinhaber hierfür haftet. So haftet der Anschlussinhaber vor vielen Gerichten nicht für den Partner, volljährigen Kinder, Besucher etc., je nach Lage des Einzelfalls.

Wenn einer der Mitnutzer der Täter war und der Anschlussinhaber seine Belehrungspflichten ihm bezüglich etc. eingehalten hat, entfällt sogar die Störerhaftung.

Was kann man gegen die „Der Hobbit - Eine unerwartete Reise"-Abmahnung unternehmen?

Sie sollten keinen „Hausanwalt" beauftragen, der einen solchen Fall noch nie bearbeitet hat. Hüten Sie sich auch vor Anti-Abmahnanwälte, die Ihnen ohne Prüfung des Einzelfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung unterjubeln wollen. Jede Unterlassungserklärung ist hochgefährlich und sollte nur abgegeben werden, wenn dies notwendig ist.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Abgemahnte vertreten. Ziel der Verteidigung ist, je nach Mandantenwunsch, oft die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Unterlassungserklärung.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.


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