Der neue Bußgeldkatalog – womit müssen Sie nun rechnen?

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Ab dem 28. April 2020 tritt ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Dieser enthält eine erhebliche Erhöhung der Geldbußen. Künftig wird deutlich schneller ein Fahrverbot erteilt. Auch müssen Sie in Zukunft schneller mit der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister rechnen.

Ein Fahrverbot droht künftig bereits ab 21 km/h

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden ab dem 28. April 2020 innerorts ab 21 km/h mit einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h außerorts ist zukünftig zwingend ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen. Dies stellt eine erhebliche Verschärfung des bisherigen Bußgeldkataloges dar. Bisher wurde ein Fahrverbot erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts und bei wiederholtem Geschwindigkeitsverstoß ab jeweils mindestens 26 km/h geahndet.

Auch insgesamt ist die Höhe der Geldbuße bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen erheblich angezogen worden.

Halt-und Parkverstöße: Bei Behinderung droht ein Punkt

Die Missachtung von Halt- und Parkverstößen wird ebenfalls teurer. Dies gilt insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe. Je nach Verstoß droht nicht nur das erhöhte Bußgeld, sondern auch die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister.

Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz bzw. auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge wird mit einem künftigen Bußgeld von 55,00 € geahndet.

Auf Schutzstreifen gilt künftig ein generelles Haltverbot. Je nach Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 100,00 € und die Eintragung eines Punktes in Flensburg. Auch ein Halten zum kurzen Be- und Entladen wird damit nicht mehr toleriert.

Hohe Geldbuße für das Durchfahren der Rettungsgasse

Bisher musste jeder, der keine Rettungsgasse bildet mit einem Bußgeld von 200,00 € und zwei Punkten rechnen. In Zukunft wird auch ein Fahrverbot angeordnet. Dieses kann selbst dann erteilt werden, wenn keine konkrete Gefährdung vorlag.

Wer künftig durch eine Rettungsgasse fährt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 320,00 €, zwei Punkten und ebenfalls einem Monat Fahrverbot rechnen.

Fazit: Was bedeutet die Änderung für Sie?

Es drohen zukünftig deutlich höhere Geldbußen bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Wer sich nun denkt, die Erhöhung sei gerechtfertigt und eine Geldbuße sollte weiter akzeptiert werden, darf nicht aus dem Blick lassen, dass auch Punkte schneller im Fahreignungsregister eingetragen werden. Insbesondere aufgrund der erhöhten Geldstrafen wird deutlich schneller eine Eintragung eines oder mehrerer Punkte im Fahreignungsregister erfolgen. Viele Delikte sind künftig erstmals mit Punkten belastet.

Da ab einer Punkteeintragung von acht Punkten im Fahreignungsregister die Fahrerlaubnis entzogen wird, birgt der neue Bußgeldkatalog eine erhebliche Gefahr, nicht nur für Vielfahrer. Auch das begleitete Fahren ist nur mit einer Voreintragung von höchstens einem Punkt möglich. Künftig sollten Sie insbesondere die Höhe der bereits eingetragenen Punkte bei jeder einzelnen Ordnungswidrigkeit berücksichtigen. Auch müssen Sie damit rechnen, dass die ohnehin schon hohen Regelgeldbußen im Wiederholungsfalle weiterhin erhöht werden.

Der neue Bußgeldkatalog betrifft alle Teilnehmer des Straßenverkehrs. Die Gefahr eines Fahrverbotes, hoher Bußgelder und unnötiger Punkteeintragungen steigt mit den neuen Änderungen erheblich. Daher sollte jeder Verstoß anwaltlich geprüft werden. Nur so vermeiden Sie böse Überraschungen, nicht nur im Wiederholungsfall.

Gerne überprüfen wir die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit und beraten Sie. Auch können wir uns, sofern gewünscht, für die Umgehung eines Fahrverbotes einsetzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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