Der Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung

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Es ist leider kein Einzelschicksal: Viele Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen erhöhte Prämien. Hintergrund ist der sogenannte Risikozuschlag (auch Prämienerhöhung oder Beitragszuschlag genannt).

Der Risikozuschlag ist eine Art Entschädigung dafür, dass die private Krankenversicherung den Versicherungsnehmer trotz Vorerkrankung versichert. Das erhöhte Krankheitsrisiko wird dabei über einen erhöhten Beitrag abgebildet.

Dabei muss nicht objektiv feststehen, dass das Krankheitsrisiko tatsächlich erhöht ist. Der privaten Krankenversicherung wird insoweit ein subjektiver Beurteilungsspielraum zugestanden.

Dies drückt sich in den Annahmegrundsätzen der verschiedenen Versicherungen aus. So kann folgende Situation entstehen:

Bei Versicherung A wird eine bestimmte Vorerkrankung einfach mitversichert. Versicherung B verlangt einen Risikozuschlag. Versicherung C wiederum lehnt den Interessenten ab, weil sie diese Art von Vorerkrankung nicht versichern will.

Diese Annahmegrundsätze unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Wer sich daher privat krankenversichern will, sollte bei verschiedenen Versicherungen anfragen.

Ewiger Risikozuschlag?

Ist man nun bei einer Versicherung untergekommen und zahlt einen Risikozuschlag, stellt sich die Frage, wie lange dieser entrichtet werden muss.

Hier ist § 41 S. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu beachten. Dort heißt es:

„Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird." 

Eine höhere Prämie „wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände“ ist ein anderer Ausdruck für Risikozuschlag. Die Vorschrift regelt also, dass der Risikozuschlag wegfallen soll, wenn die Vorerkrankung nicht mehr aufgetreten und nicht mehr behandelt werden muss.

Prämie reduzieren

Diese Vorschrift bietet also einen Weg, die Versicherungsprämie für die private Krankenversicherung dauerhaft zu reduzieren.

Da sich der Risikozuschlag für sämtliche zukünftigen Versicherungsjahre auswirkt, winkt hier eine sehr hohe Ersparnis. Daher kann sich die Prüfung lohnen, ob die Voraussetzungen für den Risikozuschlag noch vorliegen.

Man sollte hier auch nicht jahrelang warten, da die Prämienreduzierung nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft geltend gemacht werden kann.

Ob auch bei Ihnen eine Prämienreduzierung in Frage kommt, lässt sich im Rahmen einer Erstberatung beurteilen. Hierzu übersenden Sie mir bitte das Antragsformular für die PKV (wo Sie die entsprechenden Vorerkrankungen angegeben haben) sowie Ihren Versicherungsschein in Kopie.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


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