Der Sachverständige im familienrechtlichen Verfahren
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Geht es um Umgangsrecht oder Sorgerecht, dann sind am gerichtlichen Verfahren nicht nur Verfahrensbeistände und das Jugendamt beteiligt. Auf Antrag und in problematischen Fällen wird ein Sachverständigengutachten vom Gericht in Auftrag gegeben. Sachverständige werden vom Familiengericht meist erst dann eingeschaltet, wenn viele vorherige Interventionen oder Lösungsansätze zu keiner Befriedung geführt haben. Deshalb haben sich Sachverständigengutachten zumeist mit höchst emotional besetzten Konflikten und Beziehungsproblemen zu befassen. Die betroffenen Eltern sind in diesem Stadium des Verfahrens nicht mehr in der Lage, gemeinsam die Verantwortung für die familiäre Situation selbst zu übernehmen und Lösungen zu finden. Verletzungen, Enttäuschungen, Verlustängste liegen oft auf beiden Seiten vor. Häufig kommt es daher auch vor, dass sich Betroffene durch den Inhalt eines Sachverständigengutachtens angegriffen fühlen. Passen die Ergebnisse des Gutachtens nicht in die Wirklichkeit eines Elternteils, so führt dies zu heftiger Kritik am Gutachten. Den Sachverständigen wird Parteilichkeit und schlechte Arbeit vorgeworfen. Auch wird mit Gegengutachten gedroht. Für familienrechtliche Gutachten gibt es aber Mindestanforderungen. Diese wurden in der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019 festgelegt. Sie geben vor, welche Teile in Gutachten ausgeführt werden müssen und welche weniger bedeutsam sind. Genügt nun ein Gegengutachten nicht diesen Mindestanforderungen, dann bleibt das ursprüngliche Gutachten Entscheidungsgrundlage für das Gericht.
Sollten Sie Fragen zum Thema Umgangsrecht oder Sorgerecht haben, dann wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.
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