Desinfektionsmittel: Abmahnung Solera Telecom AG + Kanzlei Rechtsanwältin Judith Maria Wirth

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Solera Telecom AG – vertreten durch Kanzlei Wirth – zur Prüfung vor. Betroffen sind Amazon-Händler von derzeit heiß begehrtem Desinfektionsmittel.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund 

Die Solera Telecom AG aus Donaueschingen verkauft u. a. auf Amazon diverse Artikel (Speicherkarten, Haushaltswaren und Desinfektionsmittel). 

Abmahngefährdet sind Online-Konkurrenten. Gerügt wird der Verkauf von Desinfektionsmittel ohne DIMDI-Registrierung (= Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information). 

Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung von Anwaltsgebühren i. H. v. 1.531,90 Euro, ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 50.000,- Euro.

Unser Rat 

Geben Sie keine vorschnellen Unterlassungserklärungen ab, da diese vorformulierten Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und so schnell existenzielle Folgen für Sie haben können. 

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden. 

Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren dürften rechtlich zu überprüfen sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert angesetzt worden sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal 

www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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