bc connect GmbH: Insolvenzverfahren erfordert Forderungsanmeldung bis zum 18.05.2022

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Die mögliche Insolvenzquote in dem  Insolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH, Chemnitz, unter dem Aktenzeichen 314 IN 1922/21, dürfte sich aus dem Insolvenzgutachten ergeben. Echte Nachrangdarlehen führen freilich zu keinen echten Ansprüchen in dem Insolvenzverfahren, weil sie eben nachrangig zu den echten Verbindlichkeiten stehen.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz  vom 15.03.2022 (Az.: 314 IN 1922/21) wurde das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH eröffnet und als Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, bestellt.

Die Frist zur Forderungsanmeldung läuft bis zum 18.05.2022. Es ist keine Ausschlussfrist.

Nachranggläubiger können sich hier registrieren lassen.

Die vorliegenden nach dem Schneeballsystem eingeworbenen Nachrangdarlehen sind allerdings von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Frankfurt, als echte deliktische Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern ausgewiesen. Bei den Nachrangdarlehen handelt es sich entgegen ihrem Begriff um ranggleiche Vollschulden aus einem unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft.

Die Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter bedürfen daher einer individuellen Begründung der Gläubiger aus Delikt. Erforderlich ist mindestens die Behauptung eines Gläubigers bei der Forderungsanmeldung, dass es kein echtes Nachrangdarlehen sein sollte, sondern es sich hier tatsächlich um ein unerlaubtes Bankgeschäft nach dem Schneeballsystem und insoweit um eine deliktische Forderung handelt.

Die Rückabwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann von dem Insolvenzverwalter so mangels Masse nicht voll erfüllt werden. Die Verteilung der noch vorhandenen Vermögenswerte richtet sich vielmehr nach dem Insolvenzrecht. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.

Es ist eine Eigentümlichkeit bei dem Vertrieb von komplexen Finanzinstrumenten an eine Vielzahl von Gläubigern, dass ein Teil der Gläubiger von dem Insolvenzverfahren überhaupt nicht mitbekommt oder nicht genau weiß, was es bedeutet. Auch die Mitteilungen der Depotbanken vermitteln häufig den Eindruck, dass es bald Auszahlungen in vollem Umfang geben würde. 

Robert Rechtsanwälte GbR bieten kostenfrei Beratung unter 01711282315 an. Kontakt: segelken@gmx.net 


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