Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften - BaFin macht drohende Zahlungsunfähigkeit öffentlich

  • 4 Minuten Lesezeit

Mit Veröffentlichung vom heutigen Tage ist klar, dass die Zahlung der am 10.01.2022 fälligen Mieten an die Direkt-Investoren nicht gesichert sind und die Gesellschaften alle drei Direktinvestitionsgesellschaften drohend zahlungsunfähig sind. Lesen Sie hier, was das bedeutet.

Alle 3 Direkt-Investitionsgesellschaften drohend zahlungsunfähig

Jeweils mit Veröffentlichung vom 06.01.2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Pflichtveröffentlichungen folgender Direkt-Investitionsgesellschaften der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe veröffentlicht: 

  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH

Es handelt sich um sog. Pflichtveröffentlichungen nach Gesetz. Von Gesetz wegen ist der Emittent von bestimmter Anlagen verpflichtet, die Anlage betreffende Risiken unverzüglich mitzuteilen. 

Konkret heißt es da, für die jeweilige Direktinvestitionsgesellschaft

"befindet sich derzeit in einer finanziellen Krise und ist drohend zahlungsunfähig. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Zahlung der Zinsen und / oder der Rückkaufspreise der jeweiligen Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge der Anleger in Frage stellen. Die Zahlungen der am 10.01.2022 fällig werdenden Mieten sind derzeit nicht gesichert."

Schlimmer geht es ja nun fast nicht mehr. Nicht nur, dass die fälligen Mieten nicht gezahlt werden können, die Gesellschaften befinden sich in einer existenziellen Notlage. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Grund, ein Insolvenzantrag zu stellen. Ob sich die Gesellschaften von der Verpflichtung zur Stellung eines solchen Antrages befreien können, bleibt abzuwarten. 

Ursache: Ausbleibende Mieten

Als Grund wird angegeben, dass aufgrund der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH beim Amtsgericht Oldenburg die Zahlungen der Mieten möglicherweise nicht rechtzeitig erfolgen würde. 

Fakt ist damit, dass nun auch für die Anleger der Direkt-Investitionsgesellschaften die reale Gefahr besteht, dass sie keine weiteren Zahlungen erhalten. Nur dann macht nämlich eine solche Mitteilung überhaupt Sinn. 

Fakt ist aber auch, dass die als Sicherheit für den Insolvenzfall der Deutsche Lichtmiete Vermeitgesellschaft mbH gedachte Mietpoolungsvereinbarung die Zahlungen an die Investoren über den Treuhänder möglicherwiese gerade nicht absichert. Zum einen greift diese ihrem Wortlaut nach erst bei "Eröffnung" des Insolvenzverfahrens. Hier wurde aber bisher nur das "vorläufige" Insolvenzverfahren eröffnet. An der Insolvenzfestigkeit der Vereinbarung haben wir ohnehin seit Beginn Zweifel geäußert. 

Fragliche Cashflows

Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe ist immer recht spärlich mit Informationen zum Geldfluss umgegangen. Aus den uns vorliegenden Unterlagen einiger Gesellschaften ergeben sich jedoch eine Reihe von Ungereimtheiten. So wurden teilweise die weiterzuleitenden Mieten eben nicht in der gleichen Höhe durch Mieteinnahmen von Endkunden generiert - wie es zu erwarten gewesen wäre - sondern über andere Geschäfte. Nun mag dies im Konzernverbund unter Umständen zulässig sein, doch ergibt hier ein kleiner Nebensatz in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg aus dem letzten Jahr durchaus Sinn. Dort heißt es: 

"Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren."

Das würde zu den uns vorliegenden Unterlagen passen. Je nachdem, wann dies bekannt gewesen ist, kann dies strafrechtlich relevant sein. Nicht umsonst hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf Basis von Durchsuchungsbeschlüssen Hausdurchsuchungen durchgeführt. 

Vorbereitende und begleitende Maßnahmen

Es sind nicht gut aus für Direkt-Investoren. Wir wissen nicht, ob und wann hier Insolvenzanträge gestellt werden (müssen). Sollte es zu Insolvenzen kommen, stellen sich eine Reihe von Fragen: 

  • Welche Rechte habe ich als Direkt-Investor? 
  • Müssen erhaltene Zahlungen zurückgezahlt werden? 
  • Bin ich Eigentümer der LED-Systeme?
  • Welche Rolle spielt der Treuhänder bzw. Mittelfreigeber?
  • Welche Anspruchsgegner gibt es? 
  • Gegen wen man macht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Ansprüche geltend? 
  • Wie geht es bei einem Insolvenzverfahren weiter? 

Wenn diese und gegebenenfalls auch andere, Sie interessierende, Fragen schonmal geklärt sind, lassen sich leichter die nächsten Schritte unternehmen. Es kann auch geklärt werden, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen würde. Sollte es sich nämlich tatsächlich um einen Betrugsfall handeln, greift unter Umständen der immer wieder gern gezogene Kapitalanlageausschluss aus den Versicherungsbedingungen nicht. 

Weitere Informationen zum Thema Deutsche Lichtmiete erhalten Sie in unseren früheren Beiträgen: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsche-lichtmiete-unternehmensgruppe-insolvenzantraege-und-die-folgen-fuer-direktinvestments-196073.html

und 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsche-lichtmiete-ag-staatsanwaltschaft-oldenburg-durchsuchung-wegen-betrugsverdacht-195535.html

Gern können Ihre konkreten Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Direkt-Investition im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung telefonisch oder schriftlich geklärt werden. Hierzu kann das unten stehende Kontaktformular oder genutzt werden oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Eine Erstbewertung ist kostenlos aber keinesfalls umsonst. 


 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Gericke

Beiträge zum Thema