Die außergerichtliche Schuldenbereinigung

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Außergerichtliche Schuldenbereinigung - der Weg aus den Schulden?

Das Scheitern einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist für jeden "privaten Schuldner" die Voraussetzung, um einen Insolvenzantrag zu stellen. Das besagt § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung. Nur wer vor der Antragstellung den Versuch unternommen hat, seine Gläubiger mit einem Schuldenbereinigungsplan zu überzeugen und dieser Versuch nicht funktioniert hat, hat die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Dabei ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung sehr viel mehr, als nur eine Voraussetzung für das Insolvenzverfahren. Sie stellt für den privaten Schuldner eine Möglichkeit der Schuldenregulierung ohne die Beteiligung des Gerichts dar. Viele Schuldner haben bereits aufgegeben, ihre Gläubiger zu kontaktieren. Oft werden sogar Briefe gar nicht mehr geöffnet, da die Angst vor den immer höher werdenden Schulden viel zu groß ist. Auch die ansteigende Scham lässt viele Schuldner nicht an ihre Gläubiger herantreten.

Mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ein Insolvenzverfahren vermeiden

Doch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung stellt eine große Chance für den Schuldner dar. Zwar gibt es für Sie die Möglichkeit nach einem erfolgreichen Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiungsphase komplett von Ihren Schulden befreit zu werden, doch ist es bis dahin ein langer Weg. Vielen Schuldnern ist es gar nicht bewusst, dass die meisten Gläubiger ebenfalls über eine gütliche Einigung mit einem Schuldenbereinigungsplan einverstanden wären. Denn vielen Gläubigern ist bewusst, dass sie wahrscheinlich die Gesamtsumme, des ihnen geschuldeten Betrages nicht erhalten werden. Sie warten oft bereits mehrere Monate auf eine Zahlung, doch in vielen Fällen zahlt der Schuldner nicht bzw. nicht zuverlässig. Mit einem gut ausgearbeiteten Schuldenbereinigungsplan erhält der Gläubiger eine Übersicht über die finanziellen Mittel des Schuldners und über die weiteren Gläubiger, denen der Schuldner ebenfalls Zahlungen schuldet.

Der Schuldner hat den Vorteil, dass die Gläubiger die Vollstreckung solange einstellen, wie der Schuldner Zahlungen gemäß dem Schuldenbereinigungsplan leistet. Auch die vielen belastenden Zahlungsaufforderungen erfolgen in dieser Zeit nicht mehr.

Wie funktioniert eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung müssen wir uns zuerst einen Überblick über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen. Wie viel Geld steht Ihnen monatlich zur Verfügung? Welche monatlichen Ausgaben haben Sie? Gibt es irgendwelche Zahlungen, die eventuell eingespart werden können? Über diese Fragen verschaffen wir uns einen Überblick.

Des Weiteren erstellen wir eine Übersicht über Ihre Schulden. Dabei ist es wichtig erst einmal die Hauptforderungen ausfindig zu machen. Woher kommen die Forderungen? Welchem Gläubiger schulden Sie wie viel? In welcher Höhe sind Zinsen bereits auf die Hauptforderung entstanden? Welche Mahnungs- und Vollstreckungskosten sind noch hinzugekommen? Um diese Fragen beantworten zu können, schreiben wir Ihre Gläubiger an und bitten um Übersendung einer Forderungsaufstellung.

Was passiert nach der Aufstellung der Schulden?

In einem weiteren Schritt schauen wir uns an, ob eine monatliche Zahlung an die Gläubiger möglich ist und ob dies auch ein realistisches Angebot an die Gläubiger darstellt. Diese Ratenzahlung ist ein Mittel der Schuldenregulierung bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Sollte eine aussichtsreiche monatliche Zahlung möglich sein, so werden wir dies den Gläubigern in dem Schuldenbereinigungsplan als Angebot unterbreiten. Ziel des Planes ist eine Einigung mit allen Gläubigern. Durch diese regelmäßigen Zahlungen sollen die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung verzichten und Sie schneller schuldenfrei werden. 

Natürlich erleidet der Gläubiger dadurch einen finanziellen Schaden, trotzdem gehen viele Gläubiger auf einen solchen außergerichtlichen Schuldenplan ein. Der Grund hierfür ist sehr einfach, da in der Realität viele Gläubiger bei einem folgenden Insolvenzverfahren überhaupt keine Zahlung erhalten. Dieser Tatsache sind sich viele Gläubiger bewusst. Natürlich weisen wir auch darauf hin. Ein gut erstellter Schuldenbereinigungsplan erhöht Ihre Chance auf eine Zukunft ohne Schulden, Mahnschreiben und den damit verbundenen Folgen sehr.

Außerdem erfahren auch einzelnen Gläubiger, welche Summe der Schuldner insgesamt allen Gläubigern schuldet und wie viele weitere Gläubiger es gibt. Dabei erfahren sie allerdings nicht, wer die anderen Gläubiger sind. Auch so erhalten Gläubiger einen Überblick darüber, wie realistisch die Zahlung ihrer Forderung ist.

Was passiert mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, wenn eine monatliche Ratenzahlung nicht möglich ist?

Nicht immer ist es dem Schuldner möglich überhaupt eine monatliche Zahlung zu erbringen. Ein Angebot an die Gläubiger von Null-Euro-Raten würde allerdings gleich das Scheitern einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit sich bringen.

Daher gibt es noch die Möglichkeit der Einmalzahlung. Vielleicht gibt es ein Familienmitglied, welches Ihnen eine größere Summe an Geld geben könnte. Oder es gibt einen wertvolleren Gegenstand, der verkauft werden könnte oder eine Lebensversicherung, die Sie auflösen könnten. Mit dem Angebot einer Einmalzahlung, die eine bestimmte Prozentzahl an der Forderung der Gläubiger ausmacht, wären Ihre Schulden unter Umständen ebenfalls regulierbar.

Gerade wenn die Zahlung von einem Dritten erfolgt, weiß der Gläubiger, dass er wahrscheinlich ohne ein anschließendes Insolvenzverfahren durch die Einmalzahlung besser gestellt wäre. Es lohnt sich daher gut zu überlegen, ob Sie nicht doch die ein oder andere Person in Ihrem Bekanntenkreis haben, die Ihnen mit einer Einmalzahlung weiterhelfen könnte.

Müssen alle Gläubiger zustimmen?

Den Gläubigern wird zur Zustimmung des Planes eine Frist gesetzt.

Es ist von Vorteil, wenn wir alle Gläubiger von dem Schuldenbereinigungsplan überzeugen können und diese innerhalb der Frist zustimmen. Nur dann ist die Hinzuziehung des Insolvenzgerichts nicht notwendig. Sollte zwar die Kopfmehrheit der Gläubiger (also die Mehrzahl der Gläubiger unabhängig ihrer Forderungshöhe) dem Plan zustimmen und einige Gläubiger ihre Zustimmungen verweigern, so bleibt dennoch die Möglichkeit den Plan durchzuführen. Das Insolvenzgericht hat die Möglichkeit, die Zustimmung für einzelne Gläubiger zu ersetzen. Allerdings muss hierfür der Schuldenbereinigungsplan überzeugend sein und insbesondere den formalen Bedingungen der Insolvenzordnung genügen.

Wie lang dauert eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung hat den Vorteil, dass sie ganz individuell an Ihre Bedürfnisse und wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden kann. Ein Schuldenbereinigungsplan muss für beide Seiten interessant sein. Daher wird genau festgelegt, über welchen Zeitraum dieses Bereinigungsverfahren laufen soll. Dies sollte für den Schuldner kürzer sein, als die Zeit bis zur Restschuldbefreiung in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren.

Gleichzeitig steht von Anfang an die Höhe der Zahlungen des Schuldners fest. Somit folgen Schuldner und Gläubiger einem genau abgestimmten und von allen Seiten zugestimmten Plan. Daher ist es wichtig, dass alle Gläubiger diesem Plan zustimmen, sodass es bei einem außergerichtlichen Plan bleibt. Schließlich sollen alle Parteien von diesem Plan profitieren.

Das Ziel des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

Das Hauptziel eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens besteht in der Regulierung der Verbindlichkeiten des Schuldners. Die Gläubiger sollten davon profitieren, einen größtmöglichen Teil ihrer Geldforderung zu erhalten und der Schuldner sollte am Ende schuldenfrei sein. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass es zu keinem gerichtlichen Insolvenzverfahren kommt. Auch davon profitieren sowohl Gläubiger als auch Schuldner.

Doch auch das Scheitern einer solchen außergerichtlichen Schuldenbereinigung stellt eine Möglichkeit für den Schuldner dar. Nunmehr ist der Weg frei, um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als privater Schuldner zu beantragen.

Fazit

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein gutes Mittel, um sich ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren von seinen Schulden zu befreien. Dabei ist es jedoch wichtig, dass der Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung gut ausgearbeitet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so kommt es schnell zu einem Scheitern.

Bei einer fehlenden Zustimmung kann diese durch das Insolvenzgericht ersetzt werden. Sollte auch dies nicht zum Erfolg führen, so kann das Insolvenzverfahren beantragt werden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an mich. Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite und arbeite den für Sie passenden Schuldenbereinigungsplan aus, sodass auch Sie schuldenfrei in die Zukunft blicken können.

Foto(s): SW

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