Die betriebsbedingte Kündigung in Kroatien
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Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrags kann personenbedingt, betriebsbedingt oder verhaltensbedingt sein.
Betriebsbedingte Kündigung bedeutet, dass die Notwendigkeit, eine bestimmte Arbeit ausführen zu lassen, für den Arbeitgeber aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht mehr besteht.
Wenn der Arbeitgeber mehr als 20 Arbeiter beschäftigt, ist eine betriebsbedingte Kündigung nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber einen Beschäftigten für eine andere Arbeit in seinem Betrieb weder beschäftigen, noch ausbilden oder befähigen kann, bzw. wenn die Situation so ist, dass es keinen berechtigten Grund gibt vom Arbeitgeber zu erwarten, dass er den Arbeiter für eine andere Arbeit im Betrieb ausbildet oder befähigt.
Ein Arbeitgeber, der einen Arbeiter mit einer betriebsbedingten Kündigung gekündigt hat, darf 6 Monate lang für die gleiche Arbeit keinen anderen Arbeiter einstellen, und falls es innerhalb dieser 6 Monate notwendig würde, für dieselbe Arbeit jemanden einzustellen, muss der Arbeitgeber dem Arbeiter, den er betriebsbedingt gekündigt hatte, einen Arbeitsvertrag anbieten.
Falls es beim Arbeitgeber einen Betriebsrat oder Gewerkschaftsvertreter gibt, muss er sich mit ihnen konsultieren, bevor er die Entscheidung über eine betriebsbedingte Kündigung trifft.
Diese wie auch alle anderen ordentlichen Kündigungen eines Arbeitsvertrags müssen in schriftlicher Form abgehalten sein und der Person ausgehändigt werden, die gekündigt wird. Mit dem Tag, an dem dem Arbeiter die Kündigung ausgehändigt wird, beginnt die Kündigungsfrist, deren Länge davon abhängt, wie lange der Arbeiter bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, der ihn kündigt.
Wenn der Arbeiter kontinuierlich mindestens zwei Jahre bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt war, muss der Arbeitgeber ihm eine Abfindung auszahlen, ausser wenn der Kündigungsgrund das Verhalten des Arbeiters ist. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer des ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses bei diesem Arbeitgeber. Der Mindestbetrag der Abfindung ist 1/3 vom durchschnittlichen Monatslohn des Arbeiters in den letzten 3 Monaten bei dem Arbeitgeber und zwar für jedes Dienstjahr bei diesem Arbeitgeber, aber die Abfindung kann höchstens 6 Monatslöhne betragen.
Die obigen Bedingungen werden durch die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes festgelegt, sie können aber auch durch einen Tarifvertrag, Dienstregeln, das Einvernehmen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, eine Entscheidung des Arbeitgebers oder durch den Arbeitsvertrag selbst anders geregelt werden.
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