Die Erbschaftssteuerreform auf der Zielgeraden?
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Sollte die Bundesregierung doch so handlungsfähig sein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen? Und das auch noch bis zum 30.06.2016?
Hinweise hierfür scheinen sich aus den gestrigen und für heute geplanten Gesprächen der Bundesregierung zu ergeben. Rechtsanwalt Keßler, www.erbrecht-vorsorgerecht.de, aus Bad Vilbel fasst die veröffentlichten Ergebnisse zu den bestehenden Knackpunkten, die in der Süddeutschen Zeitung publiziert wurden, zusammen.
Kompromiss bei Bagatellgrenze
Grundsätzlich sollen künftig mehr Unternehmen nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer zur Arbeitsplatzsicherung beitragen. Bei der Bagatellgrenze hatte sich schon vor Tagen ein Kompromiss abgezeichnet. Dabei geht es um die Frage, welche Unternehmen den Erhalt der Lohnsumme nachweisen müssen, um sich für die Steuerbefreiung zu qualifizieren. Bisher mussten nur Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern diesen Nachweis erbringen.
Befreiung nur für Unternehmen mit maximal vier Vollzeitstellen
Nach Angaben der „Süddeutschen“ einigten sich die Koalitionspartner nun darauf, dass nur noch Unternehmen mit maximal vier Vollzeitstellen befreit werden. CSU-Chef Seehofer hatte diese Befreiung für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern gefordert. Bislang wird nur ein Bruchteil des vererbten Firmenvermögens besteuert. Die Bundesländer, denen das Steueraufkommen zusteht, erhalten pro Jahr etwa fünf Milliarden Euro aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer insgesamt. Das BVerfG hatte Ende 2014 eine Neuregelung bis zum 30.06.2016 (DStR 2015, 31) angemahnt.
Die nächsten Tage bleiben für Erben und ihre Berater anregend.
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