Die fristlose Kündigung - Alles auf einen Blick

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Eine fristlose Kündigung kann einen zunächst aus der Fassung bringen, besonders wenn sie unerwartet im Briefkasten auftaucht. Aber gerade hierbei lohnt es sich die Grundlagen zu kennen und grob zu wissen, wie vorzugehen ist. Zu diesem Zweck der folgende Text.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, bei der keine Kündigungsfristen gelten bzw. eingehalten werden. Sie wirkt sofort. Dadurch, dass eine derartige Kündigung starke Konsequenzen für den Arbeitnehmer hat muss ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegen. Sie muss umfangreich begründet werden können, um wirksam durchgesetzt werden zu können. Der Arbeitnehmer verliert nämlich per sofort sein Einkommen und seine Beschäftigung. Im schlimmsten Fall erleidet er sogar nachhaltige Rufschädigungen wegen den Vorwürfen, welche ihm die zukünftige Jobsuche erschweren. Übringens können auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos beenden. 

Wann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen?

Leicht wird es dem Arbeitgeber definitiv nicht gemacht. Um einen Angestellten fristlos kündigen zu dürfen muss er zunächst einen wichtigen Grund vorweisen gemäß § 626 BGB. In der Regel ist zuvor eine Abmahnung notwendig, bei besonders schweren Verstößen funktioniert die Kündigung aber auch ohne Abmahnung. Für eine angemessene Beurteilung müssen in jedem Fall die näheren Umstände betrachtet werden. Unter die an sich geeigneten Gründe fallen folgende: 

• die beharrliche Arbeitsverweigerung

• die Begehung von Straftaten (so z.B. Arbeitszeitbetrug, Unterschlagung, Beleidigungen des Arbeitgebers)

• der Verdacht einer Straftat

• eigenmächtiger Urlaubsantritt 

• ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot 

Zusätzlich muss anhand einer sog. Zukunftsprognose entschieden werden, ob eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien tatsächlich aufgrund der vorliegenden Gründe unzumutbar wäre. Begeht der Arbeitnehmer beispielsweise trotz vorheriger Abmahnung, dieselbe Pflichtverlertzung, kann der Arbeitgeber hier mit Wiederholungsgefahr argumentieren. Dieses Argument würde eine negative Prognose rechtfertigen. 

Wie oben bereits angedeutet muss zudem geprüft werden, ob eine Abmahnung nicht als milderes Mittel genüge. Im Arbeitsrecht wird die Kündigung nämlich als letzte Alternative gesehen, wenn kein anderer Ausweg mehr besteht. 

Außerdem gilt auch eine ordentliche Kündigung als milderes Mittel. Demnach muss geprüft werden, ob eine Versetzung möglicherweise sogar effektiver wäre. Wenn eine milderes Mittel hätte eingesetzt werden müssen, ist die fristlose Kündigung sofort unwirksam. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Über allem schwebt ergänzend die Interessensabwägung. Neben dem Vorhandensein eines wichtigen Grundes müssen wie so oft die Einzelfallumstände näher beleuchtet werden. Es muss eine Interessensabwägung durchgeführt werden, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung darzulegen. Der Fokus liegt auf der Schwere und Beharrlichkeit der Vertragsverletzung, der Anzahl der Verstöße, der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und unter Umständen auch die wirtschaftlichen Folgen, die der Arbeitgeber erleiden muss. 

Auf der anderen Seite bringt der Arbeitnehmer alle für ihn sprechenden Umstände vor.

Darüber hinaus muss unter Umständen der Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung konsultiert werden. Deren Zustimmung zur Kündigung muss unbedingt vorliegen, . Andernfalls ist die Kündigung ebenfall unwirksam. Den Betriebsrat, falls vorhanden, muss der Arbeitgeber  unbedingt anhören, andernfalls ist die Kündigung sofort unwirksam. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber der Entscheidung des Betriebsrats später auch Folge leisten muss. Er hat lediglich die Pflicht deren Einschätzung anzuhören.

Wie können Sie dagegen vorgehen? 

Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, sind Sie nicht gezwungen diese Kündigung hinzunehmen. Ihnen steht es frei innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Die Klage setzt entweder Ihr Arbeitsverhältnis durch oder verschafft Ihnen eine angemessene Abfindung. Wir empfehlen spätestens hier einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um Ihre Gewinnchacen zu steigern. 

Wichtig: Wenn Sie uns anrufen, geben wir Ihnen eine kostenfreie erst Einschätzung, ob Sie Aussichten haben, etwas zu erzielen. Sie gehen hier also kein Risiko ein.

Vergessen Sie keinesfalls sich innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung arbeitslos oder arbeitssuchend zu melden. Verpassen Sie diese Frist riskieren sie eine Sperrzeit des Arbeitslosengelds.



Fachanwalt für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): kanzlei@croset.de

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