Die Güterstandsschaukel

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Die Güterstandsschaukel ist ein Konzept im deutschen Familienrecht, das sich auf die Veränderung des Güterstandes von Ehepaaren im Laufe ihrer Ehe bezieht.

Dieses Konzept beruht auf den rechtlichen Regelungen des deutschen Güterrechts und ermöglicht es Ehepartnern, ihren Güterstand während ihrer Ehe zu wechseln, um ihre wirtschaftliche Situation anzupassen oder steuerliche Vorteile zu nutzen.

1. Grundlagen des Güterrechts:

Das deutsche Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse von Ehepartnern. Grundsätzlich gibt es drei Güterstände: 

  • die Zugewinngemeinschaft, 
  • die Gütertrennung und 
  • die Gütergemeinschaft. 

In der Zugewinngemeinschaft behalten die Ehepartner ihr eigenes Vermögen, während während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwächse geteilt werden. 

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögensverhältnisse strikt getrennt, und bei der Gütergemeinschaft gehört sämtliches Vermögen beiden Partnern gemeinschaftlich.

2. Die Güterstandsschaukel:

Die Güterstandsschaukel ermöglicht es Ehepartnern, den Güterstand während ihrer Ehe zu ändern, um ihre finanzielle Situation anzupassen oder steuerliche Vorteile zu nutzen. 

Typischerweise erfolgt die Güterstandsschaukel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung oder umgekehrt. 

Dieser Wechsel kann entweder durch notariellen Ehevertrag oder durch ein gerichtliches Verfahren erfolgen.

3. Voraussetzungen für die Güterstandsschaukel:

Für die Güterstandsschaukel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu gehört unter anderem die Zustimmung beider Ehepartner sowie die Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften für Eheverträge. 

Darüber hinaus müssen die Ehepartner voll geschäftsfähig sein und dürfen nicht unter Einfluss von Zwang oder Täuschung stehen.

4. Steuerliche Aspekte:

Die Güterstandsschaukel kann auch steuerliche Auswirkungen haben.

Insbesondere bei der Umwandlung von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung können sich steuerliche Vorteile ergeben, da die Zugewinnausgleichsforderungen der Ehepartner entfallen. 

Es ist jedoch ratsam, sich vor einem Güterstandswechsel von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen Konsequenzen zu verstehen.

5. Besondere Regelungen:

In einigen Fällen können besondere Regelungen gelten, die die Güterstandsschaukel beeinflussen. 

Dies kann zum Beispiel bei Unternehmern der Fall sein, die bestimmte Vermögenswerte in ihrem Unternehmen halten und diese bei einem Güterstandswechsel berücksichtigen müssen. 

Auch bei Immobilienbesitz können spezifische rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten sein.

6. Güterstandsschaukel und Scheidung:

Bei einer Scheidung können die während der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um den Zugewinnausgleich geht. 

Eine vorherige Güterstandsschaukel kann die Vermögensverhältnisse der Ehepartner beeinflussen und Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich haben.

7. Rechtliche Beratung:

Aufgrund der komplexen rechtlichen und steuerlichen Aspekte ist es ratsam, sich vor einer Güterstandsschaukel von einem Fachanwalt für Familienrecht oder einem Steuerberater beraten zu lassen. 

Diese können die individuellen Umstände berücksichtigen und die Ehepartner über die rechtlichen Konsequenzen informieren.

Insgesamt bietet die Güterstandsschaukel Ehepartnern die Möglichkeit, ihre finanzielle Situation im Laufe ihrer Ehe anzupassen und steuerliche Vorteile zu nutzen. 

Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls von Experten beraten zu lassen, um die bestmögliche Lösung für beide Partner zu finden.


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Ihr Andreas Krau

Rechtsanwalt und Notar


Foto(s): info@rechtsanwalt-krau.de

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