Die Kanzlei Frömming Mundt & Partner mahnt wegen der unberechtigten Veröffentlichung eines Fotos ab

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Die Kanzlei Frömming Mundt & Partner mahnt für die Knieper Verwaltungs GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung ab. Der Abgemahnte soll die Fotografie eines Fischbrötchens auf seiner Internetseite veröffentlicht haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein.

Der Vorwurf

Der Abgemahnte in dem uns vorliegenden Schreiben soll auf seiner Internetseite ein urheberrechtlich geschütztes Bildwerk, genauer gesagt das Foto eines Fischbrötchens hochgeladen haben. An diesem Foto hat die Mandantschaft der Kanzlei Frömming Mundt & Partner die ausschließlichen Rechte. Eine Verwendung des Bildes ohne die Zustimmung der Rechteinhaberin verstößt somit gegen §19 a UrhG.

Hierin heißt es:

㤠19a

Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.“

Was sind die Forderungen?

Als Konsequenz des Verstoßes fordert die Kanzlei Frömming Mundt & Partner neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung einen Schadensersatz in Höhe von 930,00 EUR, der sich anhand der MFM-Tabelle berechnet. Die sogenannte MFM-Tabelle heißt ausgeschrieben Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing und legt Richtwerte für die Honorarberechnung von Fotografen fest. Hieran orientiert sich üblicherweise die Schadensersatzberechnung für Urheberrechtsverstöße bei Bild-Abmahnungen.

Des Weiteren soll der Aufwendungsersatz für die Beauftragung der Rechtsanwälte geltend gemacht werden. Dieser ergibt bei einem veranschlagten Streitwert von 9.330,00 EUR auf 887,03 EUR.

Insgesamt werden somit 1.817,03 EUR vom Abgemahnten gefordert.

Was können Sie beim Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung tun?

Eine Abmahnung wegen eines urheberrechtlichen Verstoßes ist keine Seltenheit, sondern ein häufig verwendetes Mittel, Rechtsverstöße auf diesem Rechtsgebet zu ahnden und Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Dennoch sind die Empfänger von Abmahnungen meist überrascht und nicht darauf vorbereitet, wie sie sich am besten verhalten sollten.

Hierbei kann Ihnen ein Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts helfen. Nutzen Sie daher die in der Abmahnung angegebene Frist, um sich professionellen Rechtsrat zu suchen.

Ihr Rechtsanwalt kann für Sie etwa eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben oder einen kostengünstigeren Vergleich aushandeln. Nutzen Sie die Möglichkeit des kostenlosen Erstgesprächs bei der Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg, um sich über die Verteidigung Ihrer Abmahnung zu informieren. Wenn Sie möchten, können Sie uns gerne beauftragen, für Sie tätig zu werden und Sie auf den Rechtsgebieten des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts zu vertreten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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