Die Kündigung des Mieters muss wirksam sein, um den Mietvertrag zu beenden. Worauf Mieter achten sollten.

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Endlich eine größere Wohnung zu einer günstigen Miete gefunden. Voller Begeisterung kündigen Sie die alte Wohnung, die viel zu teuer ist und schließen gleichzeitig einen neuen Mietvertrag ab. Wenn Ihre Kündigung aber unwirksam ist, dann müssen Sie möglicherweise bis zu drei weiteren Monaten die Miete doppelt zahlen. Das können sie verhindern.

Die Voraussetzungen für ein wirksames Kündigungsschreiben des Mieters

Der Mieter muss zwar seine  Kündigung nicht begründen, aber dennoch sind einige Fehler möglich. Auch die Kündigung des Mieters muss von allen Mietern unterzeichnet sein und gegenüber allen Vermietern erklärt werden. Sonst ist sie nicht wirksam. 

Die Wohnung oder das Haus, das gekündigt werden soll , muss genau bezeichnet werden. Insbesondere muss die Adresse , Hausnummer,  Etage etc. und eventuell Stellplatz / Garage genannt werden. Am Besten Sie übernehmen die Beschreibung aus dem Mietvertrag.


Ihre Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen, d.h. auf Papier erklärt werden und von allen Mietern unterschrieben sein. Sie können nicht mündlich oder per Fax, E-Mail etc. kündigen.

Rechtzeitiger Zugang der Kündigung

Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 3. Werktag des Monats den Vermieter erreicht haben, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats gilt. Soll der Mietvertrag zum 30. Juni beendet werden, muss die Kündigung bis zum 3. April beim Vermieter zugegangen sein. Samstag gilt als Werktag.

Für den rechtzeitigen Zugang ist der Mieter beweispflichtig. Können Sie nicht nachweisen, dass die Kündigung an einem bestimmten Tag den Vermieter erreicht hat, verlängert sich die Kündigungsfrist und Sie müssen mindestens einen Monat länger bezahlen.

Ich empfehle meinen Mandanten immer die Kündigung persönlich zu überbringen und sich den Empfang bestätigen zu lassen. Ist das nicht möglich, dann sollten Sie jedenfalls die Kündigung durch einen Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen lassen. Dieser Zeuge kann später, sollte es streitig werden, den rechtzeitigen Zugang, notfalls vor Gericht, bezeugen.

Was passiert wenn die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde?

Im Gesetz steht, die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. D.h., diese Frist kann grds. durch Mietvertrag nicht geändert werden. Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht wäre für die Dauer von maximal 4 Jahren allerdings möglich.

Wollen Sie vorsorglich zu einem späteren Zeitpunkt kündigen, dann müssen Sie das in der Kündigungserklärung deutlich machen, zu welchem Zeitpunkt sie ausziehen werden! Wollen Sie vor Ablauf der 3 Monaten ausziehen, müssen Sie sich mit dem Vermieter einigen. Naja, sie können zwar ausziehen, aber sie müssen trotzdem die vollen 3 Monate die Miete weiter bezahlen.

3 Nachmieter = Irrglaube

Damit Sie die Miete nicht doppelt zahlen müssen, sollten Sie sich bei der Kündigung Zeit lassen und diese nicht im Vertrauen schreiben, der Vermieter wird sich mit allem einverstanden erklären. Außerdem gehen viele Mieter davon aus, wenn sie drei Nachmieter vorstellen, würden sie vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden. Dem ist nicht so. Erst wenn der Vermieter mit dem neuen Nachmieter einen Vertrag abgeschlossen hat, endet Ihr Mietvertrag. Wohlwollende Gespräche zwischen Vermieter und potentiellen Nachmieter entlässt Sie nicht von der Mietzahlungspflicht.


Die Kündigung kann nachträglich nicht zurückgenommen werden.

Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und wenn sie ernst gemeint ist und beim Vermieter zugegangen ist, kann sie nicht mehr einseitig zurückgenommen werden.

Und zum Schluss mein persönlicher Tipp an Sie:

Kündigen Sie niemals bevor Sie nicht einen neuen Mietvertrag unterzeichnet haben. Die mündliche Zusicherung des neuen Vermieters können Sie nicht gerichtlich durchsetzen.

Foto(s): Angelika Sworski

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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