"Die Nein-Sager" - Versicherer lehnen regelmäßig berechtigte Ansprüche ab

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Mehrere Insider berichten in den Medien (z.B. Panorama, Zeit) darüber, dass die internen Vorgaben der Versicherer an ihre Mitarbeiter dahin gehen, auch berechtigte Ansprüche erst einmal abzulehnen. Genauso werden Regulierungen bewusst verschleppt, mit dem Ziel die Berechtigten mürbe zu machen und am Ende nicht oder zumindest weniger zu zahlen.

Der harte Preiskampf und Gewinnvorgaben zwingt die Versicherer dazu, bei den Ausgaben zu kürzen.

Das sind zum einen die Schadensbearbeiter, deren Anzahl immer weiter zurückgefahren wird. Oft endet man in einer Telefonwarteschleife mit der Ansage, derzeit sei ein hohes Gesprächsaufkommen und man möge sich gedulden (z.B. Allianz) oder sind immer längere Bearbeitungszeiten festzustellen. Teilweise geben Mitarbeiter offen zu, dass sie völlig überlastet sind und es ihnen daher völlig egal ist, ob man mangels fristgerechter Regulierung Klage einreicht.

Andere mögen es gar nicht, wenn man einen Rechtsanwalt einschaltet und sagen dem Kunden dann ins Gesicht, dass er dann eben länger warten dürfte (Mandanten bei HDI passiert).

Wieder andere bieten Geschädigten ständig viel zu geringe Abfindungsvergleiche für Schmerzensgeld an und erhöhen erst nach mehrfacher Mahnung und Klagedrohung auf ein angemessenes Maß (regelmäßig HUK).

Teilweise fehlt die interne Fortbildung und kennen die Bearbeiter die berechtigten Ansprüche schlichtweg nicht. So lehnte die Allianz den Anspruch auf Neupreisentschädigung des verunfallen Wagens erst ab und entschuldigt sich dann nach Einschaltung des Anwaltes und zahlt endlich den mittleren vierstelligen Betrag nach.

Wir erleben es in der Regulierungspraxis selbst und immer wieder.

Viele Mandanten glauben den Schreiben der Versicherer bzw. dass sie wohl doch keinen oder nur den angebotenen Anspruch haben und wundern sich dann, wenn der Versicherer nach zähen Verhandlungen doch plötzlich mehr bereit ist zu zahlen.

Viele Geschädigte glauben, dass der Versicherer von sich aus fair und uneigennützig die Ansprüche seiner Kunden reguliert. Dies mag teilweise so sein, aber können Sie sich darauf verlassen? Wessen Interessen wird der Versicherer vertreten - Ihre oder seine?

Fazit:

Lassen Sie sich anwaltlich beraten und nicht einfach von Ihrem oder dem gegnerischen Versicherer abspeisen. Ziehen Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt um nicht bereits im ersten Fragebogen die Weichen falsch zu stellen und Geld zu verschenken. Lassen Sie den Versicherer durch Ihren Interessenvertreter kontrollieren.

Rechtsanwältin Krönert

Bandmann & Krönert Partnerschaft

Frau Rechtsanwältin Krönert ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Dazu gehört u. a. die Vertretung gegenüber Versicherern, Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber dem gegnerischen Versicherer nach einem Verkehrsunfall, die Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen (z. B. Kaskoversicherung, Unfallversicherung, Hausratsversicherung), Beratung zu Obliegenheiten oder die Abwehr von Regressansprüchen der Versicherer.

Die Kanzlei ist neben den Büros in Cottbus und Hoyerswerda bequem über das Internet erreichbar und ist dank moderner Kommunikationsmittel ein Besuch der Kanzlei nicht zwingend notwendig.



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