Die Personalakte - was darf drin stehen?

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In den meisten Firmen ist es gängige Praxis Personalakten über die Mitarbeiter zu führen. Doch kaum ein Arbeitnehmer weiß was wirklich darin steht bzw. was überhaupt darin stehen darf. Dem wollen wir nun Abhilfe schaffen...

Prinzipiell dürfen nur Dinge, die wirklich mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, in der Personalakte auftauchen. Somit fallen beispielsweise Inhalte, die die Privatsphäre des Arbeitnehmers betreffen oder Auflistungen von Krankheitsgründen heraus.

Jedoch gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, was rein darf und was nicht. Die Personalakte soll möglichst dünn gehalten werden. Es sollte also nicht Ziel sein ein „Album" über den Arbeitnehmer zu erstellen. Wichtigste Inhalte sind aber vor allem der Arbeitsvertrag und Bescheinigungen besonderer Fähigkeiten, z. B. Nachweise über Weiterbildungen bzw. Inhalte aus der Bewerbung, wie der Lebenslauf. Andererseits finden sich auch eventuelle Abmahnungen in der Personalakte wieder.

Wichtig zu wissen ist, dass sie ein Recht auf Einsicht in die Personalakte haben! Schließlich kann die Personalakte besondere Bedeutung erlangen, wenn es irgendwann einmal zu einem Streit - gerichtlich oder außergerichtlich - mit dem Arbeitgeber kommt. Aber auch in einem funktionierendem Arbeitsverhältnis kann sie von Bedeutung sein - beispielsweise, wenn es darum geht, wer befördert wird und wer nicht.

Ein regelmäßiger Blick in die Personalakte kann sehr nützlich sein - vor allem wenn man bedenkt, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist mitzuteilen, wenn er etwas Neues hinzufügt.

Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie auch den Betriebsrat bitten für Sie oder mit Ihnen in die Personalakte zu schauen.

Rechtsanwalt Michael Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


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