Die Pflichten des Drittschuldners bei der Forderungspfändung - Drittschuldnererklärung

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"Gelber Brief" im Briefkasten

Ob Privat oder im geschäftlichen Bereich, dies passiert immer wieder: Man erhält „gelbe Briefe“ eines Gerichts, mit denen angebliche Forderungen eines anderen gegen den Empfänger des Briefes gepfändet werden. Während solche Pfändungen bei großen Arbeitgebern, Banken oder Versicherungen wohl täglich eingehen, dürfte so ein Brief für viele neu sein.

Hintergrund der Pfändung betrifft Sie als Drittschuldner gar nicht

Mit dem Hintergrund der Pfändung hat der Empfänger des Briefes gar nichts zu tun: Vielmehr hat ein Gläubiger gegen einen Schuldner einen Titel erwirkt und betreibt daraus nun die Zwangsvollstreckung. Wenn der Gläubiger es dann für möglich hält, dass der Schuldner Forderungen gegen Sie hat (z.B. weil Sie der Arbeitgeber des Schuldners sind oder Sie z.B. noch eine Kaufpreisforderung gegen den Schuldner haben), kann der Gläubiger diese Forderungen auf Verdacht pfänden und das Gericht schickt Ihnen einen „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“, der Sie anweist, nicht mehr an ihren eigentlichen Gläubiger, sondern nun an den Gläubiger ihres Gläubigers zu zahlen.

Allerdings sollten Sie die sog. Drittschuldnererklärung abgeben

Da entsprechende Pfändungen von Forderungen auf Verdacht erfolgen können (und regelmäßig erfolgen), werden Sie mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss regelmäßig aufgefordert, eine sog. „Drittschuldnererklärung“ abzugeben: Nämlich innerhalb von zwei Wochen u.a. zu erklären, ob er die Forderung als begründet ansieht und zur Zahlung bereit ist oder ob andere Personen die Forderung vielleicht schon gepfändet haben.

Das Unterlassen der Drittschuldnererklärung macht schadensersatzpflichtig

Eine solche Drittschuldnererklärung sollten Sie dringend innerhalb der Frist abgeben: Tun Sie dies nämlich nicht, werden Sie gegenüber dem pfändenden Gläubiger schadensersatzpflichtig. Dies äußert sich am häufigsten so, dass der Gläubiger Sie nach Ablauf der Erklärungsfrist von zwei Wochen einfach auf Zahlung der gepfändeten Forderung verklagt. Wenn Sie dann im Gerichtsprozess darlegen können, dass die gepfändete Forderung z.B. gar nicht besteht oder noch nicht fällig ist, gewinnen Sie den Gerichtsprozess in der Sache – da Sie aber die Drittschuldnererklärung nicht abgegeben haben, müssen Sie am Ende trotzdem die Kosten des Verfahrens tragen. Das können je nach Höhe der gepfändeten (angeblichen) Forderung schnell mehrere Tausend Euro sein.

Weisner Partner - Corporate Commercial Litigation

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