Die Relevanz des Pkws im Familienrecht

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Der Pkw spielt im Zugewinn, im Hausrat, im Unterhaltsrecht und im Schadensersatzrecht eine Rolle. Im Rahmen des Zugewinnausgleichsanspruchs gehört der Pkw in Höhe seines ortsüblichen Verkaufspreises zu den Aktiva des Endvermögens des Eigentümers des Fahrzeuges. Die Eigentümerstellung ist deswegen anhand der im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeugs gemäß § 929 BGB abgegebenen Erklärungen festzustellen. Ist der Pkw als Haushaltsgegenstand anzusehen und wird er tatsächlich vorwiegend zur Gestaltung des Familienlebens verwendet, so finden die Vorschriften über die Haushaltsauseinandersetzung nach § 1361 a BGB und § 1568 b BGB Anwendung. Im Unterhaltsrecht zählt der Pkw zu den Unterhaltsersatzleistungen. Den Nutzungswert hat der Unterhaltsberechtigte gegebenenfalls als fiktives Einkommen zu versteuern. Ihm steht dann aber ein Anspruch auf Ersatz der darauf entfallenden Steuern gegen den Unterhaltspflichtigen zu. Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen unter Eheleuten ist zum einen der ermäßigte Haftungsmaßstab des § 1359 BGB zu beachten, welcher bei Verkehrsunfällen jedoch unanwendbar ist. Zum anderen ist die sich aus § 1353 BGB ergebende Stillhalteverpflichtung relevant. Ein Verzicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann sich während bestehender Ehe im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ergeben. 

Die Einordnung des Pkws im Familienrecht ist nicht immer einfach.

Bei Fragen oder Problemen rund um das Familienrecht wenden Sie sich gerne an 

Ihren Fachanwalt für Familienrecht aus Augsburg, Stefan Haschka


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