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Die Versicherung zahlt nicht - kühl kalkuliertes Regulierungsverhalten!

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Nicht nur das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL” hat sich in seiner neuesten Titelstory vom 18.07.2015 „Versichert und verraten” diesem Thema angenommen.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwalt (DAV) hatte bereits im Jahr 2014 eine Umfrage in Bezug auf Regulierungsverhalten der Versicherer durchführen lassen. 70 Prozent der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen gaben an, dass sich das Regulierungsverhalten in den letzten fünf Jahren etwas oder sogar deutlich verschlechtert habe. Detaillierte Informationen können unter http://www.davvers.de/fileadmin/DAVvers/Dokumente/PM_zum_Umfrageergebnis.pdf und http://www.davvers.de/fileadmin/DAVvers/Dokumente/Bericht_forsa.pdf abgerufen werden.

Der Geschädigte erhält beispielsweise bei einem Verkehrsunfall in der Regel umgehend nach dem Schadensereignis ein Schreiben der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder wird in Einzelfällen sogar von dort telefonisch kontaktiert. Es wird darum gebeten möglichst keinen Anwalt zu beauftragen, weil von der Versicherung versprochen wird alles problemlos und schnell zu regulieren. Dabei werden auch Mietwagen und Reparaturen von „Partnerwerkstätten” angeboten.

Auch Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, die knallhart kalkulieren, ob es günstiger ist zu regulieren oder abzuwarten, ob und wann der Geschädigte Klage erhebt. Zwischenzeitlich wird, anstatt dem Geschädigten seinen Schaden vollständig zu ersetzen, sogar viel Geld für Unternehmen ausgegeben, welche im Auftrag der Versicherung vom Geschädigten eingereichte Sachverständigengutachten und -kosten kürzen. Hier bestehen im Einzelfall gute Chancen die Differenz im Klagewege noch zugesprochen zu bekommen. Geschädigte haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Recht darauf, dass der Schaden fachgerecht beseitigt wird, wobei nicht die günstigste Werkstatt ausgewählt werden muss, wenn die kalkulierten Reparaturkosten insgesamt regional angemessen sind.

Wir Rechtsanwälte haben daher berechtigte Zweifel, dass der Geschädigte ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes tatsächlich alle ihm zustehenden Ansprüche bekommt. Es sollte daher auch bei (vermeintlich) einfach gelagerten Fällen ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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