Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen bleibt in positiver Bewegung!

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Das Landgericht Bonn hat einen Beschluss in einem Dieselverfahren gegen FCA Italy die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens festgelegt.

Der Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen beschäftigt die Gerichte weiter. Neben verbraucherfreundlichen Schadenersatzurteilen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB werden immer wieder Beschlüsse gefasst, um die Rolle der Hersteller im Dieselabgasskandal zu klären. Vor dem Landgericht Bonn (Az.: 2 O 390/21) hat es nun einmal mehr FCA Italy getroffen.

Streitgegenständlich ist ein Wohnmobil Knaus RM 2018 LIVE TI 650 MEG Fiat Ducato 3.500 2,3 l. Es soll zur Beurteilung des Dieselverfahrens Beweis durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens erhoben werden, ob die Abgasreinigung ‒ sowohl Abgasrückführung als auch die Regeneration des MFK ‒ nach einer Zeitspanne von 22 Minuten auf Null beziehungsweise nahezu Null reduziert?

„Der geschädigte Verbraucher hatte diese sogenannte Zeitfenster-Funktion gerügt. Während FCA Italy bestreitet, dass im streitgegenständlichen Fahrzeug eine Funktion verbaut sei, die nach einem bestimmten Zeitfenster die Abgasreinigung ganz oder teilweise einstellt, gibt das Landgericht Bonn zu bedenken, dass der Vortrag des Klägers hinreichend substantiiert sein dürfte im Hinblick auf die Absenkung der Substantiierungslast, wie sie der BGH erklärt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de).

Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen.

Die Kammer weist in Bezug auf eine mögliche Haftungsauslösung nach § 826 BGB durch die behauptete Timer-Funktion noch auf einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (24. Februar 2022, Az.: 28 U 55/21) hin. Es hatte angekündigt, die Berufung der Fiat Chrysler Automobiles gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückzuweisen. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um ein Wohnmobil Twist des Herstellers Chausson. Das Landgericht Aachen hatte mit einem Versäumnisurteil FCA Italy zur Zahlung von 37.706 Euro verurteilt.

„Mit dem Beschluss machte das OLG deutlich, dass der Vorwurf der Abgasmanipulation als zugestanden anzusehen ist. Der Kläger hatte in seinem Vortrag hinreichend die Voraussetzungen der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB erläutert. Diese Chancen werden sich immer wieder für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen eröffnen. Sie sollten sie durch Individualklagen nutzen“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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