Dieselabgasskandal: Welche Ansprüche haben Opel Kunden im Abgasskandal? Was können Betroffne tun?

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Der Abgasskandal zieht weitere Kreise. Nun sind weitere Vorwürfe gegen den Hersteller Opel publik geworden: Nicht nur Modelle der Volkswagen und Daimler AG sollen auf der Straße deutlich mehr Stickoxide ausstoßen als auf dem Prüfstand. Nun richten sich Vorwürfe gegen einen weiteren Autobauer: Konkret gegen das Opel Modell der Familien-Van Zafira mit 1,6-Liter-Dieselmotor.

Es geht um Vorwürfe, welche die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zusammen mit dem Spiegel und dem ARD-Magazin Monitor nach eigenen Abgastests erhoben hatten: Danach soll der Zafira über eine Abschaltvorrichtung verfügen, welche die Abgasnachbehandlung herunterfahre, sobald die vorgegebenen Bedingungen eines Prüfstandtests verlassen werden.

Aufgrund eines konkreten Betrugsverdachts im Zusammenhang mit Dieselautos und Manipulationen durch Abgassoftware durchsucht die Polizei Geschäftsräume des Autoherstellers Opel. Das hessische Landeskriminalamt bestätigte dies. Betroffen seien die Modelle Insignia, Zafira und Cascada der Baujahre 2012, 2014 und 2017. Nach Presseinformationen soll Frau Oberstaatsanwältin Nadja Niesen mit den Worten zitiert worden sein: „Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts des Betruges wegen Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware.“

Nun bleibt abzuwarten, ob das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf von rund 100.000 Diesel-Fahrzeugen anordnen wird. Der amtliche Rückruf soll kurz bevorstehen, teilte das Bundesverkehrsministerium bereits mit.

Was können Sie als Betroffener tun?

Rechtsanwalt Meyer: „Wir führen bereits Klagen gegen verschiedene Autohersteller wie Audi AG, Daimler AG, Volkswagen AG und prüfen zunächst für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Im Anschluss prüfen wir für Sie kostenfrei Ihre möglichen Ansprüche (Rückabwicklung, Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Widerruf, allgemeiner Wertverlust) und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Ihrer besten individuellen Vertretung.“ Käufer konnten vom Verkäufer Nachbesserung verlangen und das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Das haben bereits mehrere Gerichte so entschieden.

Gegen den Hersteller haben betroffene Diesel-Fahrer Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. Das haben ebenfalls verschiedene Gerichte so bestätigt. Dabei müssen sich Betroffene eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen lassen. In den meisten Fällen ergibt sich ein Zahlungsanspruch für die Mandanten, der deutlich über dem Marktwert der Autos liegt.

Informieren Sie sich auf www.rechtsrat-abgas.de oder nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung.


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