Dieselgate: Autokredit widerrufen!

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Dieselgate macht deutschen Dieselbesitzern zu schaffen

Denn nicht nur VW hat Schummel-Diesel produziert. Tausenden drohen Fahrverbote und der Entzug der Betriebserlaubnis. Der Wertverlust der Gebrauchtwagen ist schon jetzt erschreckend. Das Update löst dabei vor allem Verunsicherung aus. Verkaufen oder behalten – beides scheint keine Lösung zu sein.

Dieselbesitzer können Widerrufsjoker ziehen

Ist der Kauf mit einem Kredit finanziert worden, haben Dieselbesitzer neben kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen und Ansprüchen auf Schadensersatz einen weiteren Pfeil im Köcher: Den Widerruf des Autokredits, der Diesel-Widerruf (Diesel-Widerrufsjoker) genannt. Stiftung Warentest, WISO, Plusminus, Focus, Wirtschaftswoche und andere Medien berichteten.

Der Diesel-Widerruf baut auf Formfehlern bei der Autofinanzierung auf

Hintergrund: Der Autokredit kann zwar grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Unterschrift widerrufen werden. Dies gilt aber nicht, wenn die Bank bestimmte Informationen (Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, Kündigungsverfahren etc.) nicht oder nicht richtig gegeben hat. Die Anforderungen unseres akribischen Gesetzgebers waren dabei so hoch, dass an ihnen fast alle Banken gescheitert sind. Das heißt: Der Widerruf des Autokredits ist auch Jahre später möglich, das Kreditwiderrufsrecht besteht weiter. Da beim finanzierten Autokauf Kaufvertrag und Autokredit in der Regel sog. verbundene Geschäfte bilden, teilen beide ihr rechtliches Schicksal. Wird der Autokredit widerrufen, gilt dies auch für den Kaufvertrag. 

Widerruf Autokredit = Widerruf Dieselkauf

Der Widerruf bringt also Kauf und Kredit zu Fall. Weiterer großer Vorteil des Widerrufs: Es muss kein Mangel des Motors oder sogar dessen absichtliche Manipulation durch den Hersteller bewiesen werden. Es kommt weitgehend nur auf den Wortlaut des Darlehensvertrags an. Auch die Verjährung spielt keine Rolle. Die Ansprüche aus dem Widerruf entstehen erst mit dem Widerruf selbst, nicht mit dem Kauf oder der Übergabe. 

Rechtsfolge: Kauf und Kredit werden rückabgewickelt

Der Autobesitzer bekommt die Anzahlung und wenigstens die Tilgungsleistungen zurück. Unter Umständen muss er sich eine geringe Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Wagens gefallen lassen. Die Bank muss den Wagen zurücknehmen. Der Kredit gilt damit als getilgt.

Vor Gericht lässt sich auch ein Vergleich aushandeln, der dem Dieselbesitzer seinen Wagen belässt. Der Rechtsstreit wird dann zum Beispiel durch eine Zahlung der Bank beigelegt.

Erste Urteile sind erfreulich

Die bisherigen Erfahrungen vor Gericht sind positiv. Am 20.11.2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17) verbraucherfreundlich entschieden. Am 05.12.2017 gab das Landgericht Berlin einer Klage statt (Az. 4 O 150/16), am 25.01.2018 das LG Ellwangen (Az. 4 O 232/17), dann das LG München I (Az. 29 O 14138/17), zuletzt das Landgericht Ravensburg (Az. 2 O 259/17).

Für Misstrauische: Einen Widerrufsjoker gab es in ähnlicher Weise schon bei Immobilienkrediten. Rechtsanwalt Dr. Schweers war bei diesem Thema bereits sehr aktiv und ist von der Stiftung Warentest als erfolgreicher Anwalt gelistet. Bei Immobilienkrediten hat der Bundesgerichtshof auch bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Informationspflichten und das Widerrufsrecht sehr ernst zu nehmen sind. Die Banken kassierten hier Urteile in Serie.

Höchstwahrscheinlich alle Autobanken betroffen

Nicht nur die VW Bank (genauer: Volkswagen Financial Services) hat die entscheidenden Formfehler gemacht. Die Fehler sind ebenfalls in Verträgen der akf Bank, Audi Bank, AutoEuropa Bank, Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK), Bank11, Banque PSA Finance (Citroen Bank, Peugeot Bank), BMW Bank, Commerz Finanz, CreditPlus Bank, DSL Bank, FCA Bank (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover), Ford Bank, FFS Bank, GMAC Bank, Honda Bank, Hyundai Capital Bank, Mercedes-Benz Bank, MKG Bank (Mitsubishi), Opel Bank, RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan, Infiniti), Santander, Seat Bank, Škoda Bank, S-Kreditpartner, TARGO Bank, Toyota Financial Services. Es ist in der Bankenwirtschaft nämlich Sitte, standardisierte Verträge zu verwenden. Die Verträge ganz verschiedener Banken können also den gleichen Wortlaut haben. Es lohnt sich also, jeden Vertrag prüfen zu lassen, gleich welcher Autobank.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.



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