Dieselgipfel: Dieselfahrer sollten abwarten und parallel klagen

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Kommt das Maßnahmenpaket?

Wie Bild und Spiegel-Online berichten, sollen sich die Regierungsparteien auf ein Maßnahmenpaket geeinigt haben, das Fahrverbote verhindern soll. Kern des Pakets ist, ältere Dieselfahrzeuge in modernere Modelle umzutauschen oder ältere Modelle mit zusätzlichen Katalysatoren auszurüsten, die den Stickstoffausstoß verringern.

Prämien und Nachrüstungen – auf die Details kommt es an

Das Konzept hört sich durchaus schlüssig an. Der Teufel steckt jedoch im Detail.

Prämien für einen Dieseltausch können bei genauerer Prüfung auf die üblichen Nachlässe hinauslaufen, die Autohändler geschickten Verhandlern schon immer gewährt haben. Zudem hat nicht jeder das Geld und die Motivation, teure neue Modelle nur deshalb zu kaufen, weil das alte Modell aus Gründen weiträumigen Fahrverboten und Wertverlusten unterliegt, die der Hersteller zu verantworten hat. Nach Ansicht vieler können übrigens Euro 6-Dieselfahrzeuge – nicht Euro 6d – künftig ebenfalls von Fahrverboten betroffen sein.

Die Nachrüstung ist ebenfalls problematisch. Leider sind nicht alle Modelle hierfür geeignet. Diesel mit Euro 4 kommen für die Nachrüstung offenbar gar nicht in Betracht. Es ist auch nicht geklärt, ob die Katalysatoren zunächst einen aufwendigen Zulassungsprozess durchlaufen müssen und ob durch den Einbau die Gewährleistung und Garantie des Fahrzeugherstellers gefährdet wird. Es wollen auch nicht alle Autobauer mitmachen. Ein weiteres Problem: Die Katalysatoren verringern zwar den Stickstoffdioxidausstoß, erhöhen aber offenbar den CO2-Ausstoß. Drohen dann wieder Klagen von der Deutschen Umwelthilfe? Man scheint sich hier immer im Kreis zu drehen.

Parallel auf Durchsetzung individueller Ansprüche pochen!

Vielen Dieselfahrern stehen nach Urteilen vieler Gerichte Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung zu. Anspruch auf Schadensersatz haben beispielsweise Eigentümer von Fahrzeugen aus dem Volkswagen-Konzern, in denen der Motor EA189 verbaut wurde. Der Schadensersatz geht auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung. Der Wagen wird zurückgegeben. Diese Ansprüche verjähren zum 31.12.2018!

Dieselbesitzer, die den Kauf mit einem Kredit finanziert haben, steht der Widerruf der Autofinanzierung zu, sofern sie als Verbraucher gekauft haben und der Kredit von einem Autohändler vermittelt wurde. Die Rechtsfolge ist ähnlich wie beim Schadensersatz. Die Tilgungsraten werden unter Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet, der Wagen zurückgegeben, der Kredit gilt damit als getilgt. Rechtsschutzversicherungen müssen in der Regel die Kosten übernehmen.

Beste Strategie: Klagen und Umsetzung des Maßnahmenpakets abwarten

Es spricht dabei nichts dagegen, seine Ansprüche rechtzeitig zu wahren und abzuwarten, ob die Politik die versprochenen Maßnahmen wirklich umfassend und effektiv umzusetzen vermag. Das beste Ergebnis erzielt ein Dieselfahrer nämlich dann, wenn er einen Prozess erfolgreich führt und zusätzlich die versprochenen Maßnahmen in Anspruch nimmt, wenn sie denn kommen. Das kann so aussehen, dass mit dem Prozessgegner ein ordentlicher Vergleich ausgehandelt wird, bei dem der Dieselfahrer seinen Wagen behält und eine spürbare Ausgleichszahlung erhält. Im Folgenden können Prämien und Nachrüstungen immer noch in Anspruch genommen werden. Dann ist er in einer besseren Position als derjenige, der sich alleine auf das Maßnahmenpaket, das bisher nur aus Überschriften besteht, verlassen hat.

Nüchterne Analyse: Nichts Konkretes

Die GroKo hat unter dem Strich eine lange Liste von Maßnahmen in Aussicht gestellt – nicht beschlossen! – welche ausschließlich von denen bewältigt und bezahlt werden sollen, die nicht mit am Tisch saßen, nämlich den Autoherstellern. Und bald sind Landtagswahlen. Dies sind die einzigen Nachrichten, die es derzeit nachprüfbar zu vermelden gibt. 

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