Dieselskandal-Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz Group AG: Start am 12. Juli!

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Mercedes-Benz Group AG im Dieselabgasskandal eine Musterfeststellungsklage erhoben, um wichtige Fragen zum Schadensersatzanspruch betroffener Verbraucher zu klären. Es geht um rund 50.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modelle GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im vergangenen Sommer die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Group (damals noch Daimler AG) erhoben. Bei der Musterfeststellungsklage als zivilrechtliche Verbandsklage klagen nicht einzelne Verbraucher, sondern ein Verbraucherverband. Die Musterfeststellungsklage ist nur dann zulässig, wenn sich mindestens zehn einzelne Verbraucher finden, die Ansprüche gegen das beklagte Unternehmen haben, heißt es beim Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale.

Ziel der Klage ist festzustellen, ob Mercedes in diversen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und sich gegenüber den Käufern schadenersatzpflichtig gemacht hat. Mercedes-Benz (ehemals Daimler) bestreitet, rechtwidrig gehandelt und Verbraucher geschädigt zu haben. Deswegen will der vzbv mit seiner Klage feststellen lassen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Fahrzeugmodellen verbaut wurden und die Mercedes-Benz Group AG insoweit sittenwidrig und vorsätzlich handelte, heißt es beim vzbv. Die Musterfeststellungsklage soll verhindern, dass Ansprüche verjähren. Durch eine Teilnahme an der Klage wird die Verjährung gehemmt. Sie können in Ruhe das Urteil abwarten und dann entscheiden, wie es weitergehen soll. Im Kern geht es um rund 50.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modelle GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651. Diese unterliegen einem offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

Das Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes Benz Group im Dieselabgasskandal beginnt am 12. Juli 2022. Den Termin hat das Oberlandesgericht Stuttgart verkündet. Für geschädigte Mercedes-Benz-Kunden heißt das, dass sie sich noch bis zum 11. Juli in das Klageregister eintragen können, um auf dem Weg der „Sammelklage“ ihre Schadenersatzansprüche gegen die Mercedes Benz Group geltend zu machen.

„Das klingt zunächst nach einer interessanten Lösung für betroffene Verbraucher im Dieselabgasskandal, bedeutet aber nicht, dass geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal individuell entschädigt werden. Es kann also sein, dass sie einen allgemein verhandelten Schadensersatz erhalten, der ihnen individuell nicht gerecht wird. Andersherum heißt das: Der Schadenersatz könnte viel niedriger ausfallen als eigentlich möglich“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung rät daher weiterhin zur Individualklage, um die Chancen auf zufriedenstellenden Schadenersatz zu erhöhen. Der Hintergrund: Die deutschen Gerichte urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Geschädigten hohe Kompensationen bei Dieselverfahren zu. Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Die Zahl der erfolgreichen Verfahren gegen die Daimler AG ist hoch und steigt quasi täglich, auch bei Fahrzeugen mit dem Vierzylinderdiesel OM651. Geschädigte Verbraucher erhalten für ihr manipuliertes Fahrzeug den Kaufpreis zuzüglich Verzugszinsen. Gegebenenfalls wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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