Dieselskandal – Widerrufsjoker – Was sind meine Rechte?

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Sie haben vor ein paar Jahren einen Diesel-Pkw gekauft und möchten diesen jetzt aufgrund der Drohung von Fahrverboten nicht mehr? Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 sind solche Fahrverbote möglich und einige Städte in Deutschland haben bereits angekündigt, dass sie diese zum Schutz der Städte vor den giftigen Ausstößen anwenden werden. Die Politik hält sich zurzeit eher bedeckt und es ist nicht abzusehen, ob letztendlich die Autoindustrie für ihre Fehler geradestehen muss oder ob die Diesel-Fahrer auf den Kosten sitzen bleiben werden.

Denn es gibt bereits Werbemaßnahmen der Autoindustrie, in der es heißt, dass man sein Altfahrzeug als Anzahlung mit einer geringen Prämie für einen Neuwagen abgeben kann. Doch mit dieser Methode erhalten die Besitzer der Pkw keinen ausreichenden Ersatz für die Wertminderung, denn ein Neuwagen muss neu finanziert werden.

Damit Diesel-Fahrer ihr Recht durchsetzen, können sie versuchen, in einem gerichtlichen Verfahren Schadensersatz für die Wertminderung zu erhalten. Dieser Weg ist jedoch mühselig und es ist nicht abzusehen, ob der Anspruch auch wirklich durchgesetzt werden kann. Denn oftmals sind Ansprüche bereits verjährt oder man kann sich nicht schadlos an die Autoindustrie halten, weil man den Pkw in einem Autohaus gekauft hat, welches nicht von dem Hersteller betrieben wird. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, wie z. B. den Widerruf.

1.) Wann kann ich einen Autokreditvertrag widerrufen?

Wenn man bei einem Autokauf den Pkw gleichzeitig mit einem Kredit der hauseigenen Bank des Autoherstellers finanziert, handelt es sich um einen sogenannten „verbundenen Vertrag“. Der Gesetzgeber schreibt bei solchen Verträgen vor, dass Verbraucher umfassend über ihr Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Die obersten Gerichte Deutschlands haben nun festgestellt, dass bei einem Verbraucherdarlehensvertrag die Widerrufserklärungen fehlerhaft sind. Es sind vor allem Verträge betroffen, die seit dem 11.06.2010 geschlossen worden sind.

Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, so beginnt die Widerrufsfrist nicht. Das heißt, dass Verbraucher auch Jahre nach Abschluss des Vertrags diesen noch widerrufen können.

2.) Können alle Verträge widerrufen werden?

Es können nur die Verträge eines Verbraucherdarlehensvertrages widerrufen werden, nicht solche eines Unternehmens oder eines Selbstständigen.

3.) Was passiert, wenn ich den Vertrag widerrufe?

Sobald man den Vertrag widerrufen hat, erfolgt innerhalb von 30 Tagen die Rückabwicklung.

Der Verbraucher ist verpflichtet, das Auto zurückzugeben, der Darlehensgeber muss die bereits geleistete Anzahlung sowie Tilgungsbeiträge zurückzahlen und es entfällt die weitere Pflicht, den Kredit zu tilgen. Die Zinsen werden nicht zurückerstattet, aber durch die bereits getätigten Zahlungen sind diese damit schon gezahlt.

Bei Verträgen, die bis zum 13.06.2014 geschlossen wurden, muss man zusätzlich einen Wertersatz leisten. Dieser wird geschätzt, ausgehend von der ungefähren Gesamtlaufzeit des Modells von etwa XY km. Dieser Wertersatzanspruch des Darlehensgebers ergibt sich daraus, dass der Käufer das Fahrzeug auch nutzt und nicht nur testet, wie es bei einer Probefahrt der Fall wäre.

Bei Verträgen, die nach dem 13.04.2014 geschlossen wurden, entfällt die Zahlung des Wertersatzes gänzlich.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch noch ausüben, wenn Sie den Kreditvertrag bereits schon komplett getilgt haben. Dabei ist es nicht entscheidend, ob Sie regulär abbezahlt oder vor Beendigung der Laufzeit den Kredit beglichen haben. Im zweiten Fall können Sie dann eine geleistete Vorfälligkeitsentschädigung im Zuge der Rückabwicklung zurückverlangen.

4.) Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?

Da es sich bei Autokäufen um hohe Summen handelt, werden die Banken versuchen, sich mit allen Mitteln dagegen zu wehren. Daher ist es entscheidend, dass Sie keine Fehler machen und Ihre Forderungen genau beziffern und begründen können. Daher ist es wichtig, dass Sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt professionell unterstützen lassen.

In solchen Fällen wird die Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten in der Regel aufkommen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Überprüfung Ihres Kreditvertrages wünschen, dann können Sie sich an die Kanzlei Laarmann wenden. Wir werden Ihnen weiterhelfen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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